Bereits ganz gewöhnliche Verträge können Spuren im Finanzsystem hinterlassen. Häufig fällt das erst auf, wenn ein Kredit abgelehnt wird oder ein Vertrag nur zu schlechteren Konditionen zustande kommt. In solchen Augenblicken sorgt ein Schufa-Eintrag für Verunsicherung.
Zahlreiche Betroffene wissen anfangs nicht, welche Daten hinterlegt sind und wie sie damit umgehen sollen. Wer jedoch seine Rechte kennt und die Abläufe nachvollzieht, kann gezielt vorgehen und etwaige Nachteile eindämmen.
Wie man mit einem Schufa-Eintrag umgeht und sich Klarheit verschafft
Bei der Schufa handelt es sich um eine privatwirtschaftliche Auskunftei, die Daten zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern sammelt. Nahezu jeder, der ein Girokonto führt oder einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, ist dort verzeichnet.
Die Daten kommen von Vertragspartnern aus Wirtschaft und Handel. Dazu zählen Banken, Energieversorger, Mobilfunkanbieter, Onlinehändler und Wohnungsunternehmen. Private Gläubiger dürfen keine Einträge melden.
Welche Daten gespeichert werden dürfen
Nicht jeder Eintrag ist negativ. Erfasst werden ebenso neutrale und positive Angaben. Heikel wird es erst bei Zahlungsproblemen oder rechtlichen Schritten.
Zu den typischerweise gespeicherten Informationen gehören:
- Eröffnung von Konten
- laufende Kredite und Ratenkäufe
- verspätete oder ausgebliebene Zahlungen
- gerichtliche Mahnverfahren
- Einträge aus Schuldnerverzeichnissen
Bei Umschuldungen oder vorübergehenden Zahlungserleichterungen entstehen üblicherweise keine negativen Merkmale. Anders verhält es sich bei Kündigungen wegen Zahlungsverzugs oder bei Vollstreckungsbescheiden.
Wie lange Einträge erhalten bleiben
Die Dauer der Speicherung ist begrenzt. Negative Merkmale werden meist drei Jahre nach der vollständigen Begleichung der Forderung entfernt. Auch abgeschlossene Kredite bleiben mit einem Erledigungsvermerk für diese Zeitspanne sichtbar und können sich positiv auswirken.
Daten aus Insolvenzverfahren dürfen nach der Restschuldbefreiung nur noch sechs Monate gespeichert werden. Gelöscht wird dann automatisch.
Rechte der Verbraucher und mögliche Schritte
Jede Person kann eine kostenlose Selbstauskunft verlangen. Diese Datenkopie listet sämtliche gespeicherten Angaben sowie die Anfragen von Vertragspartnern aus den vergangenen zwölf Monaten auf.
Weshalb eine sorgfältige Prüfung zählt
Fehlerhafte oder veraltete Einträge kommen durchaus vor. Werden solche Daten aufgespürt, lässt sich eine Berichtigung oder Löschung fordern. Dazu sollte man sowohl die Schufa als auch das meldende Unternehmen kontaktieren.
Solange die Prüfung läuft, muss der betreffende Eintrag gesperrt werden. In dieser Phase darf er nicht weitergegeben werden.
Scoring und seine Folgen
Über die Einträge hinaus ermittelt die Schufa einen Score-Wert. Dieser schätzt ab, mit welcher Wahrscheinlichkeit finanzielle Verpflichtungen erfüllt werden.
Ein schlechter Score kann zu:
- höheren Zinsen
- Vorkasse bei Bestellungen
- Ablehnung von Verträgen
führen. Grundlage der Berechnung sind statistische Modelle. Einzelne Kriterien wie etwa der Wohnort allein dürfen dabei nicht den Ausschlag geben.
Unterstützung bei anhaltenden Schwierigkeiten
Wer keine zufriedenstellende Rückmeldung bekommt, kann sich an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden. Für die Schufa ist das der Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen.
Darüber hinaus existiert innerhalb der Schufa eine Schlichtungsstelle, die bei Konflikten zwischen Verbrauchern und der Auskunftei vermittelt.