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Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Wer einen Kredit früher zurückzahlt, spart Zinsen. Doch oft verlangt die Bank dafür eine zusätzliche Gebühr.

Vorfälligkeitsentschädigung

Zahlreiche Kreditnehmer wollen ihre Schulden möglichst zügig hinter sich lassen. Unerwartete Einnahmen oder eine verbesserte finanzielle Situation sind oft der Anlass, einen laufenden Kredit vorzeitig zu beenden. Dabei wird häufig übersehen: Diese Entscheidung kann zusätzliche Kosten nach sich ziehen.

Die Ursache dafür steckt im Kreditvertrag. Banken kalkulieren ihre Zinserträge über viele Jahre. Wird ein Darlehen früher als vereinbart getilgt, entsteht der Bank dadurch ein finanzieller Nachteil. Genau an diesem Punkt greift die Vorfälligkeitsentschädigung.

Wann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann erhoben werden, sobald ein Kredit vor dem vereinbarten Ende ganz oder zum Teil zurückgezahlt wird. Ob das zulässig ist, richtet sich nach mehreren Faktoren.

Weshalb Banken diese Gebühr erheben

Bei jeder vorzeitigen Rückzahlung büßt die Bank einen Teil der eingeplanten Zinseinnahmen ein. Die Entschädigung soll diesen Verlust ausgleichen, jedoch nicht darüber hinausreichen.

Der Gesetzgeber hat eindeutig bestimmt, dass Banken ausschließlich den tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen dürfen.

Welche Kredite betroffen sind

Die Gebühr trifft in erster Linie Darlehen mit festen Zinsen und gleichbleibenden Raten, etwa:

  • Immobilienfinanzierungen
  • Autokredite
  • klassische Ratenkredite

Flexible Kreditformen bleiben davon unberührt, weil sie von vornherein auf variable Rückzahlungen ausgerichtet sind.

Wann keine Entschädigung erhoben werden darf

In einigen Fällen ist eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen. Dazu gehören:

  • Kredite mit variablem Zinssatz
  • Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren Laufzeit
  • Kündigungen mit gesetzlicher Frist

Ebenso sind vereinbarte Sondertilgungen stets kostenfrei.

Berechnung, Grenzen und Wege zur Senkung

Auch wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung erlaubt ist, darf sie nicht beliebig hoch ausfallen.

Gesetzliche Höchstgrenzen

Bei Verbraucherkrediten gelten eindeutige Höchstwerte:

  • maximal 1% der vorzeitig getilgten Summe bei mehr als einem Jahr Restlaufzeit
  • maximal 0,5% bei weniger als zwölf Monaten Restlaufzeit

Diese Obergrenzen bewahren Kreditnehmer vor überzogenen Forderungen.

Welche Faktoren einbezogen werden müssen

Bei der Berechnung hat die Bank unter anderem zu berücksichtigen:

  • den Zinsertrag aus einer möglichen Wiederanlage
  • den Wegfall des Ausfallrisikos
  • die verbleibende Zinsbindungsdauer

Zinsen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.

Gängige Rechenmodelle

In der Praxis greifen Banken meist auf ein Modell zurück, bei dem das Geld sicher am Kapitalmarkt angelegt wird. Diese Methode führt oft zu höheren Entschädigungsbeträgen. Denkbar wäre alternativ auch eine erneute Kreditvergabe, die für Kunden günstiger ausfiele, aber nur selten zur Anwendung kommt.

Was Kreditnehmer unternehmen können

Um Kosten zu verringern oder zu umgehen, sind folgende Schritte hilfreich:

  • Sondertilgungen innerhalb der vertraglichen Grenzen nutzen
  • den Kredit erst nach Ablauf der Zinsbindung kündigen
  • die Berechnung prüfen lassen
  • fehlerhafte Vertragsklauseln kontrollieren

Unzulässige Zusatzgebühren sind nicht statthaft, beispielsweise für die bloße Berechnung der Entschädigung.

Die Entscheidung sorgfältig abwägen

Eine vorzeitige Rückzahlung kann sich lohnen, muss es aber nicht. Erst der Vergleich zwischen den eingesparten Zinsen und der möglichen Vorfälligkeitsentschädigung macht deutlich, ob sich der Schritt tatsächlich auszahlt.

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Mark