Aus einer Nischenidee haben sich Bitcoin und andere Kryptowährungen zu einem festen Baustein vieler Geldanlagen entwickelt. Mit der zunehmenden Verbreitung gewinnen auch steuerliche Fragen an Bedeutung.
Zahlreiche Anleger nehmen an, dass Gewinne aus Kryptowährungen generell steuerfrei seien. Das trifft jedoch nur unter bestimmten Bedingungen zu. Ausschlaggebend sind mehrere Faktoren, die das Steuerrecht eindeutig festlegt.
Ab wann Gewinne aus Kryptowährungen versteuert werden müssen
Haltefrist und Freigrenze als zentrale Kriterien
Steuerlich gilt der Handel mit Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft. Ob Steuern anfallen, richtet sich vor allem danach, wie lange ein Coin gehalten wurde und wie hoch der erzielte Gewinn ausfällt.
Hält man eine Kryptowährung länger als ein Jahr, bleibt ein späterer Verkaufsgewinn steuerfrei. Findet der Verkauf hingegen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf statt, kann der Gewinn steuerpflichtig sein.
Hinzu kommt eine jährliche Freigrenze von 600 Euro. Bleibt der Gesamtgewinn aus solchen Geschäften darunter, fällt keine Steuer an. Wird sie überschritten, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Was als steuerlich relevanter Gewinn gilt
Als Gewinn gilt die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis. Gebühren von Handelsplattformen lassen sich berücksichtigen, sofern sie belegt sind.
Relevant ist nicht nur der Tausch in Euro. Auch der Wechsel von einer Kryptowährung in eine andere kann als steuerlich relevante Veräußerung gewertet werden.
Sonderfälle rund um Kryptowährungen
Über den klassischen Handel hinaus existieren weitere Aktivitäten, die steuerlich abweichend behandelt werden:
- Erträge aus Staking oder Lending können als sonstige Einkünfte gelten
- Mining wird häufig als gewerbliche Tätigkeit eingestuft
- Airdrops können je nach Ausgestaltung als Einkommen oder Schenkung bewertet werden
Besonders diese Bereiche gelten als prüfungsintensiv und ziehen häufig Rückfragen des Finanzamts nach sich.
Steuerliche Risiken und zunehmende Kontrolle
Folgen falscher oder fehlender Angaben
Wer steuerpflichtige Krypto-Gewinne gar nicht oder fehlerhaft angibt, riskiert steuerliche und rechtliche Konsequenzen. Je nach Sachverhalt kann dies als Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung gewertet werden.
Zu den möglichen Folgen zählen:
- Nachzahlung der Steuer
- jährliche Zinsen auf den Nachzahlungsbetrag
- Geldstrafen
- in schweren Fällen strafrechtliche Verfahren
Bereits kleinere Fehler in der Steuererklärung können Prüfungen nach sich ziehen.
Intensivere Prüfungen durch die Finanzbehörden
Finanzämter greifen verstärkt auf technische Auswertungen von Blockchain-Daten und auf internationale Zusammenarbeit zurück. Auch rückwirkend werden Informationen von Krypto-Börsen herangezogen, um nicht erklärte Transaktionen aufzuspüren.
Dadurch können sogar ältere Geschäfte aus den Jahren vor 2018 erneut von Bedeutung werden.
Korrektur und Selbstanzeige
Wer Unstimmigkeiten bemerkt, kann sie durch eine Berichtigung der Steuererklärung beheben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zudem eine Selbstanzeige möglich, um strafrechtliche Folgen abzuwenden.
Wesentlich ist dabei, dass sämtliche Transaktionen vollständig offengelegt werden. Unvollständige Angaben können die Wirksamkeit infrage stellen.
Dokumentation als Schutz
Für die eigene Absicherung ist eine saubere Dokumentation entscheidend. Dazu zählen:
- vollständige Übersichten aller Wallets
- Transaktionslisten von Börsen
- Nachweise über Kauf- und Verkaufszeitpunkte
- Dokumentation von Erträgen aus Zusatzaktivitäten
Fehlen diese Unterlagen, kann das Finanzamt Gewinne schätzen, was für die Betroffenen in der Regel von Nachteil ist.