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Verschenken Sie kein Geld, nutzen Sie Ihren Sparerpauschbetrag

Wie Sie unnötige Steuerabzüge vermeiden und Ihre Kapitalerträge besser absichern.

Sparerpauschbetrag

Wer sein Geld investiert, will von den Erträgen möglichst viel für sich behalten. Egal ob Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapieren, ein Anteil davon lässt sich durch Steuern verringern.

Vielen Anlegern ist allerdings nicht bekannt, dass es einen eindeutig geregelten Freibetrag gibt, der genau diesem Zweck dient. Bleibt er ungenutzt, wandert Jahr für Jahr unnötig Geld an den Fiskus.

Weshalb der Sparerpauschbetrag für Anleger so wichtig ist

Die Steuerpflicht bei Kapitalerträgen

Kapitalerträge fallen in Deutschland grundsätzlich unter die Abgeltungssteuer. Sie liegt bei 25 Prozent und wird unmittelbar von der Bank oder dem Broker abgeführt. Hinzu kommen kann außerdem der Solidaritätszuschlag.

Werden keine weiteren Schritte unternommen, zieht das Institut die Steuer automatisch ab, sogar dann, wenn die Erträge eigentlich noch unterhalb eines Freibetrags bleiben.

Die aktuelle Höhe des Freibetrags

Der sogenannte Sparerpauschbetrag bestimmt, bis zu welcher Summe Kapitalerträge von der Steuer befreit sind. Derzeit gelten diese Grenzen:

  • 1.000 Euro pro Person
  • 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren

Weil diese Beträge erst vor wenigen Jahren erhöht wurden, sind bei vielen Anlegern noch veraltete Einstellungen im Einsatz.

Der Freistellungsauftrag als entscheidender Hebel

Damit der Freibetrag wirkt, ist bei der Bank oder dem Broker ein Freistellungsauftrag zu hinterlegen. Erst dadurch ist das Institut berechtigt, vom Steuerabzug abzusehen.

Fehlt dieser Auftrag, behält die Bank die Steuer automatisch ein, selbst wenn der Freibetrag noch gar nicht ausgeschöpft ist.

So setzen Sie Ihren Freibetrag richtig ein

Bei mehreren Banken ist Planung gefragt

Wer Geld bei unterschiedlichen Banken oder Online-Brokern angelegt hat, muss den Freibetrag aufteilen. Dabei empfiehlt es sich zu prüfen:

  • wo die höchsten Erträge zu erwarten sind
  • ob die hinterlegten Beträge realistisch sind
  • ob der Gesamtbetrag korrekt verteilt ist

Eine fehlerhafte Verteilung hat oft zur Folge, dass eine Bank Steuern einbehält, obwohl eigentlich noch Freibetrag übrig wäre.

Die automatische Anpassung genügt nicht immer

Im Zuge der Anhebung des Freibetrags haben die Banken bestehende Freistellungsaufträge angepasst. Trotzdem kann es vorkommen, dass die derzeitige Verteilung nicht mehr zur eigenen Anlagesituation passt.

Steigende oder fallende Zinsen, neu eröffnete Konten oder aufgelöste Anlagen sprechen für eine regelmäßige Überprüfung.

Die Meldung an die Finanzbehörden

Banken müssen die tatsächlich genutzten Freibeträge an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Dabei wird aber nicht offengelegt, wie sich die Freibeträge auf die einzelnen Institute aufteilen.

Damit liegt die Verantwortung für die richtige Nutzung beim Anleger selbst.

Freibeträge auch für Kinder

Ebenso steht Kindern ein eigener Sparerpauschbetrag zu. Für Konten oder Depots von Minderjährigen lässt sich ein gesonderter Freistellungsauftrag einrichten.

Diesen müssen alle gesetzlichen Vertreter unterzeichnen. Die Kapitalerträge der Kinder werden steuerlich nicht den Eltern angerechnet.

Typische Fehler umgehen

Zu den häufigen Gründen für unnötige Steuerzahlungen zählen:

  • kein Freistellungsauftrag hinterlegt
  • veraltete Beträge bei steigenden Zinsen
  • falsche Aufteilung auf mehrere Banken
  • fehlende Kontrolle über die tatsächlichen Erträge

Wer diese Punkte in regelmäßigen Abständen kontrolliert, kann seine Kapitalerträge deutlich wirkungsvoller ausschöpfen.

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Mark