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Trade Republic Freistellungsauftrag ändern: Bis wann das möglich ist

Der Freistellungsauftrag bei Trade Republic entscheidet darüber, wann Kapitalerträge steuerfrei bleiben und bis zu welchem Zeitpunkt Anpassungen für das laufende Steuerjahr noch möglich sind.

Trade Republic

Wer hierzulande sein Geld anlegt, kommt über kurz oder lang am Thema Steuern nicht vorbei. Häufig fällt der Blick erst dann genauer darauf, wenn bei Zinsen oder Dividenden auf einmal Abzüge auftauchen. Viele davon ließen sich jedoch durch ein paar einfache Einstellungen umgehen, sofern man weiß, worauf es ankommt.

Ein wichtiges Werkzeug ist in diesem Zusammenhang der Freistellungsauftrag. Dass es ihn gibt, ist den meisten Anlegern durchaus bekannt – unklar bleibt aber oft, bis wann er sich anpassen lässt und welche Fristen dabei gelten. Genau an diesem Punkt setzt der Beitrag an und zeigt Schritt für Schritt, wie der zeitliche Rahmen aussieht.

Welche Rolle der Freistellungsauftrag bei Trade Republic spielt

Mit dem Freistellungsauftrag können Anleger einen festgelegten Teil ihrer Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen. Die Basis bildet dabei der gesetzlich vorgesehene Sparerpauschbetrag, auf den jeder Steuerpflichtige Anspruch hat.

Fehlt ein aktiver Freistellungsauftrag, behält die Bank automatisch Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und unter Umständen Kirchensteuer ein. Das passiert selbst dann, wenn der jährliche Freibetrag eigentlich noch gar nicht ausgeschöpft wurde.

Bei Trade Republic erfolgt die Verwaltung des Freistellungsauftrags unmittelbar in der App. Dort bestimmen Nutzer, welcher Teil des Freibetrags zum Einsatz kommen soll. Wer Konten bei mehreren Banken führt, kann den Gesamtbetrag flexibel verteilen.

Die wichtigsten Grundlagen auf einen Blick:

  • Der Freibetrag steht jeder Person einmal pro Jahr zu
  • Eine Verteilung auf mehrere Institute ist zulässig
  • Ohne Auftrag wird stets Steuer einbehalten
  • Anpassungen sind im Grunde jederzeit machbar

Vor allem bei wachsenden Erträgen zahlt es sich aus, diese Einstellung regelmäßig zu überprüfen.

Bis zu welchem Zeitpunkt lässt sich der Freistellungsauftrag ändern

Maßgeblich für Änderungen ist das Ende des Kalenderjahres. Wer Anpassungen bis zum 31. Dezember vornimmt, dem werden sie noch für das laufende Steuerjahr angerechnet.

Konkret heißt das, Anleger können ihren Freistellungsauftrag:

  • anheben, sofern der gesetzliche Höchstbetrag dabei nicht überschritten wird
  • verringern, wenn der Freibetrag neu aufgeteilt werden soll
  • komplett streichen, falls eine Nutzung nicht mehr erwünscht ist

In der Regel greifen Änderungen ab dem Moment der Speicherung. Bereits versteuerte Erträge werden dadurch allerdings nicht rückwirkend korrigiert.

Ist der Steuerabzug bereits erfolgt, führt der Weg nur noch über die Einkommensteuererklärung. Dort lassen sich zu viel gezahlte Beträge nachträglich zurückholen.

Weshalb sich ein früher Abgleich lohnt

Nicht wenige Anleger zögern die Anpassung zu lange hinaus. Die Folge kann sein, dass Erträge unnötig besteuert werden, obwohl eigentlich noch Freibetrag übrig gewesen wäre.

Ein rechtzeitiger Abgleich empfiehlt sich vor allem bei:

  • neuen Anlagen mit höheren Erträgen
  • der Eröffnung eines Kontos bei einer weiteren Bank
  • Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation
  • schwankenden Kapitalerträgen im Lauf des Jahres

Mit rechtzeitigen Anpassungen lassen sich steuerliche Nachteile umgehen.

Was eine verspätete Änderung nach sich zieht

Wird der Freistellungsauftrag nicht fristgerecht angepasst, bleibt der Steuerabzug vorerst bestehen. Verloren ist das Geld zwar nicht, dem Anleger steht es jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder zur Verfügung.

Die Erstattung läuft dann über das Finanzamt und kann sich über mehrere Monate hinziehen. Für viele Anleger lässt sich das vermeiden, wenn sie die Frist bis zum Jahresende nicht aus den Augen verlieren.

Bei digitalen Brokern wie Trade Republic ist die Änderung ohnehin mit nur wenigen Klicks gemacht. Wer das Ganze regelmäßig kontrolliert, schöpft seinen Freibetrag effizient aus und behält seine Kapitalerträge jederzeit voll im Griff.

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Mark