Tagesgeld und Festgeld im Vergleich: Wann welches Konto passt

Tagesgeld und Festgeld gelten beide als sichere Bausteine der Geldanlage, unterscheiden sich aber grundlegend in der Verfügbarkeit. Welche Variante passt, entscheidet sich weniger am Zinssatz als an der Frage, wann das Geld gebraucht wird.

Hände tauschen US-Dollar und lokale Währung am Bankschalter, was internationale Finanzen symbolisiert.

Wer Geld nicht am Kapitalmarkt anlegen möchte, landet in Deutschland fast zwangsläufig bei zwei Kontoarten: dem Tagesgeld und dem Festgeld. Beide sind Einlagen bei einer Bank, beide unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung, und beide werden häufig in denselben Vergleichstabellen nebeneinander aufgeführt.

Diese Nähe verdeckt einen wesentlichen Unterschied. Die beiden Produkte lösen unterschiedliche Aufgaben, und ein Vergleich allein über den angebotenen Zinssatz führt regelmäßig zu einer Fehlentscheidung.

Die beiden Kontoarten im Einzelnen

Wie Tagesgeld funktioniert

Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Guthabenkonto ohne feste Laufzeit. Das Guthaben steht arbeitstäglich zur Verfügung und wird üblicherweise auf ein hinterlegtes Referenzkonto überwiesen. Ein direkter Zahlungsverkehr ist nicht vorgesehen, es gibt weder Karte noch Lastschriftfunktion.

Der Zinssatz ist variabel. Die Bank kann ihn anpassen, wenn sich das allgemeine Zinsniveau verändert, und zwar in beide Richtungen. Wer heute ein Angebot abschließt, kennt damit die Verzinsung des kommenden Jahres nicht.

Diese Beweglichkeit ist der Preis für die tägliche Verfügbarkeit. Sie kann sich zugunsten der Sparerin oder des Sparers auswirken, wenn das Zinsniveau steigt, und ebenso zu ihren Lasten, wenn es fällt. Eine Ankündigungsfrist für Anpassungen besteht nur in dem Umfang, den die Vertragsbedingungen vorsehen.

Wie Festgeld funktioniert

Beim Festgeld wird ein Betrag für einen festgelegten Zeitraum angelegt, häufig zwischen drei Monaten und mehreren Jahren. Der Zinssatz steht bei Abschluss fest und gilt für die gesamte Laufzeit. Im Gegenzug ist das Guthaben während dieser Zeit gebunden.

Eine vorzeitige Auflösung ist je nach Vertrag ausgeschlossen oder nur mit Einbußen bei den Zinsen möglich. Diese Bindung ist kein Nachteil des Produkts, sondern seine Geschäftsgrundlage: Die Bank kann mit dem Geld planen und vergütet das über die Zinsfestschreibung.

Zu beachten ist außerdem die Regelung am Laufzeitende. Viele Verträge verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, und zwar zu den dann geltenden Konditionen. Wer diesen Punkt übersieht, findet sich unversehens in einer neuen Bindungsfrist wieder.

Die Lockangebote im Blick behalten

Bei beiden Produkten sind zeitlich begrenzte Konditionen für Neukundinnen und Neukunden verbreitet. Nach Ablauf des Aktionszeitraums fällt die Verzinsung häufig deutlich zurück. Wer den Termin nicht notiert, verzinst sein Guthaben anschließend zu Konditionen, die er so nie gewählt hätte.

Verbreitet sind darüber hinaus Obergrenzen für den begünstigten Betrag. Oberhalb dieser Schwelle gilt der reguläre Satz, sodass die beworbene Kondition für einen größeren Anlagebetrag nur anteilig greift. Der effektive Ertrag über die gesamte Summe fällt dadurch niedriger aus als die Werbung nahelegt.

  • Aktionszeitraum und Folgekondition prüfen
  • Enddatum im Kalender vermerken
  • Bedingungen zur Mindest- und Höchstsumme lesen

Wann welches Konto passt

Der Notgroschen gehört auf das Tagesgeld

Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben müssen jederzeit erreichbar sein. Damit scheidet Festgeld aus, unabhängig davon, wie attraktiv die Kondition erscheint. Ein Schaden an der Heizung wartet nicht bis zum Laufzeitende.

Diese Zuordnung gilt auch dann, wenn die Reserve über Jahre nicht angetastet wird. Der Zweck des Kontos bemisst sich nicht daran, wie oft darauf zugegriffen wurde, sondern daran, dass ein Zugriff jederzeit möglich sein muss.

Feste Termine sprechen für Festgeld

Anders liegt der Fall bei Beträgen mit bekanntem Verwendungszeitpunkt. Wer weiß, dass in zwei Jahren eine Steuerzahlung oder eine geplante Anschaffung ansteht, kann diese Zeit überbrücken und sich den Zinssatz sichern. Die Bindung stört hier nicht, weil ohnehin kein Zugriff vorgesehen war.

Erwartungen an das Zinsniveau

Wer mit steigenden Zinsen rechnet, bindet sich ungern langfristig. Wer fallende Zinsen erwartet, sichert lieber ab. Diese Einschätzung bleibt allerdings eine Prognose, und Prognosen zum Zinsniveau treffen regelmäßig nicht ein. Eine Aufteilung auf beide Formen umgeht die Frage.

Die Zinstreppe als Kompromiss

Ein verbreitetes Vorgehen verteilt den Betrag auf mehrere Festgelder mit gestaffelten Laufzeiten. Jedes Jahr wird ein Teil frei und kann zu den dann geltenden Bedingungen neu angelegt werden. So bleibt ein Teil des Kapitals regelmäßig verfügbar, ohne dass auf die Zinsfestschreibung ganz verzichtet wird.

Der Aufwand hält sich in Grenzen, verlangt aber Ordnung. Wer mehrere Verträge parallel führt, sollte Laufzeitenden und Kündigungsfristen an einer Stelle festhalten. Andernfalls entsteht genau die automatische Verlängerung, die durch die Staffelung eigentlich vermieden werden sollte.

Worauf bei beiden zu achten ist

Einlagensicherung und Sitz der Bank

Guthaben sind innerhalb der Europäischen Union bis zu 100.000 Euro je Kundin oder Kunde und Institut abgesichert. Bei Angeboten ausländischer Banken über deutsche Vermittlungsplattformen greift die Sicherung des jeweiligen Herkunftslandes. Das ist nicht grundsätzlich problematisch, sollte aber bewusst entschieden werden.

Relevant wird der Punkt bei größeren Summen. Wer mehr als den gesicherten Betrag anlegen möchte, verteilt üblicherweise auf mehrere Institute. Dabei zählt die rechtliche Einheit, nicht die Marke: Mehrere Angebote unter verschiedenen Namen können zur selben Bank gehören.

Steuern auf die Erträge

Zinsen sind Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer. Ein bei der Bank hinterlegter Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Erträge bis zum Sparerpauschbetrag ohne Abzug ausgezahlt werden. Wer Konten bei mehreren Instituten führt, muss den Auftrag aufteilen.

Bei Instituten mit Sitz im Ausland ist ein Freistellungsauftrag in der Regel nicht möglich. Die Erträge sind dann in der Steuererklärung anzugeben. Das ist kein Ausschlussgrund, erhöht aber den Aufwand und sollte vor Abschluss bekannt sein.

Die reale Betrachtung

Entscheidend ist am Ende nicht der genannte Zinssatz, sondern was nach Steuern und Preisentwicklung übrig bleibt. In Phasen erhöhter Inflation kann auch ein auf dem Papier ansprechendes Angebot real zu einem Kaufkraftverlust führen. Sicherheit vor Schwankung und Erhalt der Kaufkraft sind zwei verschiedene Ziele.

Für die meisten Haushalte ergibt sich daraus eine einfache Ordnung: Das Tagesgeld trägt die Reserve, das Festgeld überbrückt bekannte Termine, und was über Jahrzehnte wachsen soll, gehört in keines von beiden.

Über den Autor

Mark