Stablecoins sind schon lange kein Nischenprodukt mehr. Eine wachsende Zahl von Privatpersonen setzt sie ein, um Vermögenswerte zwischenzulagern, Zahlungen im Kryptoumfeld vorzunehmen oder den Schwankungen klassischer Kryptowährungen zu entgehen. Aufgrund ihrer Kopplung an staatliche Währungen erscheinen sie zunächst unkompliziert.
Zugleich erzeugt eben diese vermeintliche Stabilität Unsicherheit bei steuerlichen Fragen. Viele Anleger nehmen an, dass Stablecoins steuerlich abweichend von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen behandelt werden. Ob das zutrifft und worauf Privatpersonen achten müssen, ist für eine korrekte steuerliche Einordnung ausschlaggebend.
Wie Stablecoins steuerlich eingeordnet werden
Bei Stablecoins handelt es sich um digitale Vermögenswerte, deren Wert üblicherweise an eine Fiatwährung wie den Euro oder den US-Dollar gebunden ist. Ungeachtet dieser Bindung gelten sie steuerlich nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Sie werden nicht von Zentralbanken ausgegeben und besitzen auch nicht den rechtlichen Status von Bargeld oder Bankguthaben.
Aus Sicht der Finanzverwaltung zählen Stablecoins damit zur Kategorie der Kryptowährungen beziehungsweise der sonstigen digitalen Wirtschaftsgüter. Für Privatpersonen heißt das, dass dieselben steuerlichen Grundsätze greifen wie bei anderen Kryptoassets. Maßgeblich ist nicht, ob der Kurs stark schwankt, sondern welche Art von Vermögenswert gehalten und wie er eingesetzt wird.
Stablecoins sind kein Bargeld
Auch wenn Stablecoins vielfach wie digitales Geld genutzt werden, sind sie steuerlich klar davon abzugrenzen. Für einen Euro auf dem Bankkonto gelten andere Regeln als für einen digitalen Token, selbst wenn dieser im Verhältnis eins zu eins an den Euro gekoppelt ist.
Diese Abgrenzung ist bedeutsam, da sie bestimmt, ob ein steuerlich relevanter Vorgang gegeben ist. Während der Tausch von Bargeld in eine andere Währung meist keine Steuer nach sich zieht, kann der Umtausch oder Verkauf von Stablecoins steuerlich relevant werden.
Bedeutung des Privatvermögens
Die steuerliche Einordnung bezieht sich auf das Privatvermögen. Gemeint sind also Personen, die Stablecoins nicht gewerblich handeln, sondern privat verwenden. Dennoch können auch private Vorgänge steuerliche Konsequenzen haben, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Typische Beweggründe für den Einsatz von Stablecoins im Privatvermögen sind:
- Absicherung gegen starke Kursschwankungen
- Zwischenparken von Gewinnen aus Kryptoverkäufen
- Nutzung als Tauschmittel innerhalb von Kryptobörsen
- Kurzfristige Liquidität außerhalb des Bankensystems
Jede dieser Nutzungen kann steuerlich relevant werden.
Kauf und Halten von Stablecoins
Der reine Kauf von Stablecoins mit Euro oder einer anderen Fiatwährung löst noch keine Steuer aus. Ebenso ist das bloße Halten der Tokens steuerlich unbedenklich. Erst bei einer Veräußerung oder einem Tausch prüft das Finanzamt, ob ein steuerpflichtiger Gewinn entstanden ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wert der Stablecoin deutlich gestiegen ist oder sich nur geringfügig verändert hat. Selbst minimale Kursabweichungen können theoretisch einen steuerlichen Gewinn ausmachen.
Wann Stablecoins steuerlich relevant werden
Nicht jede Bewegung im Wallet zieht automatisch eine Steuerpflicht nach sich. Entscheidend sind der Zeitpunkt, die Art der Transaktion und ein etwaiger Gewinn.
Haltedauer als zentrales Kriterium
Ein wesentlicher Faktor bei der Besteuerung ist die Haltedauer. Wird eine Stablecoin innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf wieder verkauft, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein. Geschieht die Veräußerung erst nach Ablauf dieser Frist, kann der Gewinn steuerfrei bleiben.
Die Haltedauer setzt mit dem Zeitpunkt der Anschaffung ein. Ausschlaggebend ist dabei das Datum, an dem die Stablecoin tatsächlich erworben wurde, und nicht der Moment der Einzahlung auf eine Börse.
Verkauf gegen Fiatgeld
Wird eine Stablecoin erneut in Euro oder eine andere Fiatwährung umgetauscht, liegt eine Veräußerung vor. Dann wird geprüft, ob der Verkaufspreis die ursprünglichen Anschaffungskosten übersteigt.
Der Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufspreis bildet einen möglichen Gewinn. Fällt dieser in die steuerpflichtige Frist, kann er zu versteuern sein.
Tausch von Stablecoins gegen andere Kryptowährungen
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, der Tausch einer Stablecoin gegen eine andere Kryptowährung sei steuerlich neutral. In Wahrheit wird dieser Vorgang steuerlich wie ein Verkauf gewertet.
Das bedeutet:
- Die Stablecoin gilt als veräußert
- Der Marktwert zum Zeitpunkt des Tauschs ist maßgeblich
- Ein möglicher Gewinn wird berechnet
Die erhaltene Kryptowährung gilt danach als neu angeschafft und erhält diesen Wert als Anschaffungskosten.
Nutzung von Stablecoins als Zahlungsmittel
Wer mit Stablecoins Waren oder Dienstleistungen bezahlt, vollzieht ebenfalls eine steuerlich relevante Veräußerung. Der Wert der bezahlten Leistung wird dem ursprünglichen Kaufpreis der Stablecoin gegenübergestellt.
Entsteht dabei ein positiver Unterschied, kann dieser als steuerpflichtiger Gewinn gelten. Das gilt nicht nur für große Anschaffungen, sondern auch für kleinere Zahlungen im Alltag.
Erträge aus Stablecoins
Stablecoins werden oft eingesetzt, um zusätzliche Erträge zu generieren, etwa über Verleihen, staking-ähnliche Modelle oder Zinsangebote auf Plattformen. Solche Erträge sind steuerlich gesondert zu beurteilen.
Häufig gelten derartige Einnahmen nicht als Wertsteigerung, sondern als laufende Einkünfte. Das heißt, sie können unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig sein.
Verluste mit Stablecoins
Auch Verluste können von Bedeutung sein. Sinkt der Wert einer Stablecoin unter den ursprünglichen Kaufpreis und wird sie innerhalb der steuerlichen Frist veräußert, kann ein Verlust entstehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich solche Verluste mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Eine genaue Dokumentation ist dafür unverzichtbar.
Dokumentationspflicht für Privatpersonen
Wer Stablecoins im Privatvermögen einsetzt, sollte alle relevanten Transaktionen sorgfältig festhalten. Dazu zählen insbesondere:
- Kaufdatum und Kaufpreis
- Verkaufsdatum und Verkaufspreis
- Gegenwerte in Euro
- Transaktionsgebühren
- Wallet- und Börsennachweise
Fehlen diese Angaben, kann es schwierig werden, dem Finanzamt die richtigen Zahlen nachzuweisen.
Erklärung in der Steuererklärung
Stablecoins sind in der Steuererklärung anzugeben, wenn steuerlich relevante Vorgänge stattgefunden haben. Dazu gehören vor allem Verkäufe, Tauschvorgänge und Erträge.
Selbst wenn kein Steuerbetrag anfällt, kann eine Angabe ratsam sein, um Transparenz herzustellen und Rückfragen zu vermeiden.
Zunehmende Transparenz durch internationale Regeln
Die steuerliche Überwachung von Kryptowerten wird laufend strenger. Über internationale Abkommen und Meldepflichten erhalten Finanzbehörden immer umfangreichere Informationen zu Kryptoaktivitäten.
Plattformen und Dienstleister werden zunehmend dazu verpflichtet, Nutzerdaten weiterzugeben. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass nicht deklarierte Stablecoin-Bestände auffallen.
Stablecoins ernst nehmen
Auch wenn Stablecoins als risikoarm und stabil gelten, sollten sie steuerlich nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Für das Finanzamt sind sie Bestandteil des privaten Vermögens und folgen klaren Regeln.
Wer Stablecoins nutzt, sollte sich rechtzeitig mit der steuerlichen Einordnung auseinandersetzen. So lassen sich Fehler umgehen und das Risiko von Nachzahlungen oder Sanktionen erheblich verringern.