Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapieren bringen zusätzliches Einkommen. Zugleich wird auf solche Erträge oftmals automatisch Steuer abgeführt. Weil dieser Vorgang im Hintergrund stattfindet, fällt vielen erst spät auf, dass sie mehr entrichtet haben, als nötig gewesen wäre.
Dabei eröffnet das Steuerrecht durchaus Wege, diese Belastung zu verringern oder bereits gezahlte Beträge sogar zurückzubekommen. Wer seine Möglichkeiten kennt und rechtzeitig aktiv wird, kann selbst zu Beginn des neuen Jahres noch profitieren.
So nutzt man den steuerfreien Betrag bei Kapitalerträgen
Kapitalerträge werden nicht in voller Höhe besteuert. Ein gewisser Jahresbetrag bleibt steuerfrei, sofern er korrekt angerechnet wird.
Der steuerfreie Rahmen für Anleger
Jeder Person steht ein fester Betrag an Kapitalerträgen zu, der ohne Steuerabzug bleibt. Darunter fallen unter anderem:
- Zinserträge aus Tagesgeld oder Festgeld
- Ausschüttungen aus Aktien oder Fonds
- Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren
Ehepaare dürfen diesen Betrag gemeinsam ausschöpfen oder unter sich aufteilen.
Weshalb Banken Steuern automatisch abziehen
Solange keine vorherige Freigabe des Kunden vorliegt, sind Banken verpflichtet, die Steuer unmittelbar einzubehalten. Das gilt sowohl für den eigentlichen Steuerbetrag als auch für zusätzliche Abgaben.
Erst wenn feststeht, dass ein Teil der Erträge steuerfrei bleiben soll, darf vom Abzug abgesehen werden.
Die Freigabe bei der Bank hinterlegen
Anleger können bei jeder Bank oder jedem Broker festlegen, bis zu welcher Höhe keine Steuer einbehalten werden soll. Diese Einstellung lässt sich online vornehmen und jederzeit ändern.
Wer sämtliche Anlagen bei einem einzigen Institut führt, kann den vollen Betrag dort hinterlegen. Bei mehreren Anbietern ist eine Aufteilung erforderlich.
So holt man zu viel gezahlte Steuern zurück
Selbst wenn im Verlauf des Jahres keine Freigabe hinterlegt wurde, ist das Geld nicht verloren.
Rückwirkende Anpassung ist machbar
Zahlreiche Banken erlauben es, den steuerfreien Betrag noch im Januar des Folgejahres für das zurückliegende Jahr festzulegen oder zu ändern. Dann wird die zu viel einbehaltene Steuer direkt zurücküberwiesen.
Dieser Weg geht häufig schneller als die Rückforderung über die Steuererklärung.
Eine kluge Aufteilung zahlt sich aus
Wer mehrere Konten oder Depots verwendet, sollte den steuerfreien Betrag sinnvoll aufteilen. Dabei hilft eine ungefähre Einschätzung der zu erwartenden Erträge.
Beispielsweise:
- ein Teil für sichere Zinseinnahmen
- ein Teil für Dividenden oder Börsengewinne
Entscheidend ist, den Gesamtbetrag im Auge zu behalten.
Besonderheiten bei Fonds berücksichtigen
Bei Fonds kann eine Steuer anfallen, selbst wenn keine Anteile veräußert wurden. Auch diese Belastung wird auf den steuerfreien Betrag angerechnet.
Wer diese Abbuchungen kennt, kann sie bei der Planung für das kommende Jahr einkalkulieren.
Gewinne gezielt realisieren
Bleibt nach Zinsen und Ausschüttungen noch Luft, können Anleger gezielt Wertpapiere verkaufen und Gewinne mitnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Bereits versteuerte Beträge werden dabei gegengerechnet.
Der Überblick bewahrt vor Verlusten
Eine durchdachte Organisation ist ausschlaggebend. Wer seine Erträge regelmäßig kontrolliert und die Freigaben anpasst, umgeht überflüssige Steuerzahlungen.
Mit ein wenig Planung lässt sich auf diese Weise auch im Jahr 2026 noch Geld zurückholen, das andernfalls beim Fiskus verblieben wäre.