Fertig! Ihr Ergebnis ist bereit

QR-Rechnung – das ist zu beachten

Der Zahlungsverkehr in der Schweiz hat sich grundlegend verändert. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist es wichtig, die neuen Regeln zu kennen, um Probleme zu vermeiden.

QR-Rechnung

Bereits seit geraumer Zeit wird das Schweizer Zahlungssystem nach und nach modernisiert. Das Ziel besteht darin, Zahlungen sicherer, einfacher und digitaler abzuwickeln. Für die einen bedeutet das nur eine geringfügige Umstellung, andere müssen ihre Zahlungsgewohnheiten umstellen.

Von der neuen Regelung sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betroffen. Wer Rechnungen begleicht oder ausstellt, sollte sich frühzeitig informieren, um Fehlzahlungen oder Verzögerungen zu vermeiden.

Warum die QR-Rechnung den Einzahlungsschein abgelöst hat

Die bisherigen Einzahlungsscheine werden nicht länger angenommen. Seit Ende September lassen sich Rechnungen nur noch über die QR-Rechnung bezahlen. Damit gehört der alte Einzahlungsschein endgültig der Vergangenheit an.

Inhaltlich erfüllt die QR-Rechnung denselben Zweck wie ihr Vorläufer. Nach wie vor dient sie dazu, offene Beträge zu begleichen. Neu ist allerdings, wie die Zahlungsinformationen dargestellt werden.

Im Zentrum steht der QR-Code. In ihm sind sämtliche wichtigen Daten wie Betrag, Empfänger und Referenznummer enthalten. Das mühsame Abtippen langer Zahlenfolgen entfällt damit.

Wichtige Punkte zur QR-Rechnung:

  • Sie kann weiterhin am Postschalter bezahlt werden
  • Sie eignet sich für Online- und Mobile-Banking
  • Sie ist für private und geschäftliche Rechnungen gültig

Gerade beim digitalen Bezahlen bringt das Vorteile mit sich. Ein kurzer Scan reicht aus, und sämtliche Daten werden automatisch übernommen.

Was sich im Alltag konkret verändert hat

Der wichtigste Unterschied betrifft die Handhabung. Mussten früher mehrere Felder von Hand ausgefüllt werden, läuft der Zahlungsvorgang inzwischen merklich schneller ab.

Da der alte Einzahlungsschein nicht mehr gilt, müssen sämtliche Zahlungen über das neue System abgewickelt werden. Eine gleichzeitige Nutzung beider Varianten ist ausgeschlossen.

Alte Rechnungen und Daueraufträge richtig handhaben

Wer nach der Umstellung noch eine Rechnung mit altem Einzahlungsschein bekommt, sollte zügig handeln. Ist die Zahlungsfrist verstrichen, muss beim Rechnungssteller eine neue QR-Rechnung angefordert werden.

Besondere Aufmerksamkeit verlangen Daueraufträge. Viele davon beruhen noch auf den alten Zahlungsdaten und werden nicht mehr automatisch ausgeführt.

Betroffen sind unter anderem:

  • Mietzahlungen
  • Regelmäßige Spenden
  • Abonnements
  • Laufende Dienstleistungen

Solche Daueraufträge müssen neu angelegt werden. Als Grundlage dienen dabei die Angaben aus der QR-Rechnung. Die meisten Banken stellen dafür leicht verständliche Anleitungen im E-Banking oder auf ihren Websites bereit.

Unterstützung durch Banken

Große Schweizer Banken bieten ihren Kundinnen und Kunden umfassende Informationen an. Dazu zählen unter anderem:

  • Raiffeisen
  • UBS
  • Credit Suisse
  • PostFinance
  • BEKB
  • ZKB

Ist die eigene Bank nicht dabei, hilft eine kurze Online-Suche mit dem Banknamen und dem Stichwort QR-Rechnung weiter.

Die Umstellung ist zwar verbindlich, lässt sich aber gut planen. Wer seine Zahlungen kontrolliert und rechtzeitig anpasst, kann das neue System ohne Probleme verwenden und bleibt weiterhin zahlungsfähig.

Über den Autor

Mark