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Kryptowährungen versteuern – So sparen Sie Steuern beim Finanzamt!

Der Handel mit digitalen Währungen nimmt zu und damit auch die Fragen zur richtigen Besteuerung.

Kryptowährungen

In den vergangenen Jahren haben sich Kryptowährungen fest im Finanzalltag zahlreicher Menschen verankert. Was einst als Experiment betrachtet wurde, ist für viele Anleger heute ein selbstverständlicher Teil der Vermögensplanung.

Mit der zunehmenden Nutzung steigt zugleich die Verantwortung gegenüber dem Finanzamt. Im Unterschied zu klassischen Wertpapieren werden bei Kryptowährungen keine Steuern automatisch einbehalten. Jeder Anleger trägt selbst die Verantwortung dafür, Gewinne korrekt zu erfassen und anzugeben.

Wie Kryptowährungen steuerlich eingeordnet werden

Gewinne aus Kryptowährungen behandelt das Finanzamt nicht wie Aktienerträge. Sie gelten vielmehr als private Veräußerungsgeschäfte. Maßgeblich für die Steuerpflicht ist dabei vor allem die Haltedauer.

Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr behält, kann sie danach steuerfrei veräußern. In diesem Fall ist die Höhe des Gewinns ohne Bedeutung, und der Verkauf muss nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden.

Anders verhält es sich, wenn der Verkauf binnen zwölf Monaten stattfindet. Dann gilt eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Diese Grenze umfasst sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Der steuerpflichtige Betrag wird mit den übrigen Einkünften zusammengerechnet und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt.

Auch Verluste sind von Bedeutung. Sie lassen sich mit Gewinnen aus demselben Jahr verrechnen und mindern auf diese Weise die Steuerlast. Nicht ausgeschöpfte Verluste dürfen in spätere Jahre übertragen werden.

Welche Vorgänge steuerfrei bleiben können

Nicht jede Krypto-Transaktion löst automatisch eine Steuer aus. Der Umtausch von Euro in Kryptowährungen und wieder zurück ist von der Umsatzsteuer befreit. Gebühren für Plattformen oder Wallets gelten dagegen als Dienstleistungen und unterliegen der üblichen Besteuerung.

Der unmittelbare Tausch von Kryptowährungen untereinander wird gegenwärtig nicht besteuert, da dieser Bereich für die Finanzverwaltung nur eingeschränkt nachvollziehbar ist.

Ebenso sind Schenkungen und Erbschaften von Kryptowährungen möglich. Maßgeblich ist dabei der Marktwert zum Zeitpunkt der Übertragung. Je nach Vermögenshöhe können dabei Steuern anfallen, sofern Freibeträge überschritten werden.

Steuerlich klug handeln und Abgaben reduzieren

Der wichtigste Schritt zur Steuerersparnis ist eine saubere Dokumentation. Alle Transaktionen sollten mit Datum und Betrag nachvollziehbar festgehalten werden. Diese Daten sind unverzichtbar, um Gewinne korrekt zu ermitteln.

Der Gewinn errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und der entstandenen Gebühren. Für die Bestimmung der Haltedauer erkennt das Finanzamt anerkannte Methoden an.

Bei der FIFO-Methode gelten zuerst die ältesten Bestände als verkauft. Die LIFO-Methode kehrt dieses Prinzip um. Oft ist LIFO vorteilhafter, weil ältere Bestände vielfach bereits steuerfrei sind.

Ist eine Methode einmal gewählt, sollte man sie beibehalten. Ein nachträglicher Wechsel kann Probleme nach sich ziehen.

Folgende Maßnahmen helfen dabei, Steuern zu sparen:

  • Kryptowährungen länger als ein Jahr halten
  • Die jährliche Freigrenze im Blick behalten
  • Verluste gezielt mit Gewinnen verrechnen
  • Transaktionen vollständig dokumentieren
  • Verkäufe zeitlich planen

Wer regelmäßig handelt oder größere Summen bewegt, sollte sich frühzeitig professionelle Unterstützung holen. Die Steuergesetze eröffnen Spielräume, von denen jedoch nur derjenige profitiert, der sie kennt und richtig einsetzt.

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Mark