Fertig! Ihr Ergebnis ist bereit

Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht: Was tun?

Wenn unberechtigte Kreditkartenumsätze auftauchen und die Bank die Erstattung verweigert, kommt es auf das richtige Vorgehen an.

Kreditkartenbetrug

Tauchen auf der Kreditkartenabrechnung unbekannte Abbuchungen auf, löst das häufig Verunsicherung aus. Viele Betroffene nehmen an, dass sie den Schaden selbst tragen müssen, sobald die Bank eine Erstattung verweigert.

Tatsächlich fällt die Rechtslage in der Regel verbraucherfreundlicher aus, als es im ersten Moment wirkt. Längst nicht jede Ablehnung ist berechtigt. Wer seine Rechte kennt und korrekt vorgeht, kann die Aussicht auf eine Rückzahlung spürbar erhöhen.

Wann die Bank bei Kreditkartenbetrug zahlen muss

Was als Kreditkartenbetrug gilt

Von einem Kreditkartenbetrug ist die Rede, sobald Dritte ohne Einwilligung des Karteninhabers Zahlungen veranlassen. Dies kann im Internet, im Laden oder über Bargeldabhebungen passieren.

Maßgeblich ist, dass die Transaktion nicht vom Karteninhaber selbst angestoßen wurde.

Grundsatz der Haftung

Kommt es zu nicht autorisierten Zahlungen, ist im Grundsatz die Bank zur Rückerstattung verpflichtet. Das trifft selbst dann zu, wenn die Zahlung zwar technisch freigegeben wurde, der Kunde dabei jedoch über Zweck oder Inhalt getäuscht worden ist.

Ob eine Erstattung erfolgen muss, richtet sich danach, ob dem Karteninhaber ein Fehlverhalten anzulasten ist.

Leichte und grobe Fahrlässigkeit

Diese Unterscheidung ist von zentraler Bedeutung:

  • leichte Fahrlässigkeit bedeutet ein nachvollziehbarer Fehler
  • grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn grundlegende Sorgfaltspflichten missachtet wurden

Bewertet wird das stets anhand des Einzelfalls.

Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

Als kritisch werden oft eingestuft:

  • PIN gemeinsam mit der Karte aufbewahren
  • Weitergabe von Sicherheitsdaten an Fremde
  • Ignorieren eines Kartenverlusts
  • Eingabe von Daten auf offensichtlich gefälschten Seiten

Allerdings ist auch hier nicht jede Konstellation von vornherein eindeutig.

Fälle mit nur geringer Schuld

Vielfach wird lediglich leichte Fahrlässigkeit angenommen, etwa bei:

  • professionell gestalteten Phishing-Seiten
  • kurzzeitiger Unachtsamkeit
  • technischem Datendiebstahl
  • fehlender Erfahrung mit Online-Zahlungen

In solchen Fällen ist die Haftung gesetzlich beschränkt oder fällt ganz weg.

So sollten Sie vorgehen, wenn die Bank die Zahlung verweigert

Aussagen mit Bedacht treffen

Der Betrug ist unverzüglich zu melden. Weitere Angaben sollten Sie jedoch wohlüberlegt machen. Missverständliche oder unklare Aussagen lassen sich später möglicherweise gegen den Kunden verwenden.

Vorsicht ist besonders bei den Fragebögen der Bank angebracht.

Belege sichern

Entscheidend ist, sämtliche Nachweise aufzubewahren:

  • Kontoauszüge
  • betrügerische Nachrichten
  • E-Mails oder SMS
  • Gesprächsprotokolle

Sie sind hilfreich, um den unautorisierten Vorgang nachzuweisen.

Wenn die Ablehnung unbegründet ist

Vor allem bei Online-Betrug ohne Verwendung der physischen Karte trägt oft die Bank die Beweislast. Gelingt es ihr nicht, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, muss sie für den Schaden aufkommen.

Zahlreiche Ablehnungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.

Unterstützung durch einen Anwalt

Ein darauf spezialisierter Anwalt kann:

  • die Argumentation der Bank prüfen
  • unberechtigte Vorwürfe entkräften
  • Rückzahlungsansprüche durchsetzen
  • das Verfahren beschleunigen

Eine juristische Begleitung beugt zudem Fehlern in der Kommunikation vor.

Dauer der Erstattung

Bleibt der Streit aus, erfolgt die Rückzahlung meist zügig. Bei einer Ablehnung richtet sich die Dauer nach dem jeweiligen Einzelfall.

Mithilfe rechtlicher Unterstützung lassen sich viele Fälle rascher klären.

Über den Autor

Mark