Wer investiert, richtet das Augenmerk meist auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Unterschätzt wird dabei häufig der steuerliche Abzug, der ganz automatisch stattfindet. Etliche Anleger bemerken erst spät, dass ein Teil ihrer Erträge bereits direkt ans Finanzamt geflossen ist.
Dabei existiert ein legaler Weg, genau das zu umgehen. Der Freistellungsauftrag bewirkt, dass ein festgelegter Anteil der Kapitalerträge steuerfrei bleibt. Wer dieses Instrument kennt und korrekt einsetzt, spart sowohl Zeit als auch Geld.
So funktioniert der Freistellungsauftrag bei Kapitalerträgen
In Deutschland fallen Kapitalerträge unter die Abgeltungssteuer. Diese liegt bei 25 Prozent und wird unmittelbar von der Bank einbehalten. Daneben können der Solidaritätszuschlag und unter Umständen Kirchensteuer hinzukommen.
Der Gesetzgeber räumt jedoch einen Freibetrag ein. Der sogenannte Sparer-Pauschbetrag beträgt für Alleinstehende 1.000 Euro pro Jahr. Ehepaare dürfen gemeinsam 2.000 Euro steuerfrei nutzen. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei.
Damit die Bank diesen Freibetrag anrechnet, ist ein Freistellungsauftrag zu erteilen. Fehlt ein solcher Auftrag, wird die Steuer automatisch abgezogen, ganz gleich, wie hoch die Erträge ausfallen.
Zwar kann man zu viel gezahlte Steuer später über die Steuererklärung zurückfordern, doch der Freistellungsauftrag unterbindet den Abzug von Anfang an.
Welchen Nutzen ein Freistellungsauftrag hat
Ein erteilter Freistellungsauftrag bietet gleich mehrere praktische Vorzüge. Anleger behalten ihre steuerfreien Erträge sofort und können frei darüber verfügen.
Zu den zentralen Aspekten gehören:
- Keine automatische Steuerbelastung bis zum Freibetrag
- Mehr Liquidität durch sofort verfügbare Erträge
- Weniger Aufwand bei der Steuererklärung
- Klare Übersicht über genutzte Freibeträge
Der Auftrag besitzt keine zeitliche Befristung und muss nur dann geändert werden, wenn sich etwas verändert.
Den Freistellungsauftrag bei mehreren Banken sinnvoll aufteilen
Wer ausschließlich bei einer Bank anlegt, trägt den Freibetrag nur dort ein. Der Auftrag erstreckt sich dann auf sämtliche Konten und Depots bei diesem Institut.
Bei mehreren Banken ist etwas mehr Planung gefragt. Der Freibetrag lässt sich aufteilen, darf in der Summe jedoch nicht überschritten werden. Eine durchdachte Aufteilung hilft dabei, den Überblick zu wahren.
So könnte eine sinnvolle Verteilung bei Alleinstehenden aussehen:
- 300 Euro bei einer Direktbank
- 700 Euro bei einer Filialbank
Entscheidend ist, dass pro Bank nur ein einziger Freistellungsauftrag nötig ist, ganz gleich, wie viele Konten dort bestehen.
Seit einigen Jahren ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer verpflichtend. Ohne diese Nummer lässt sich kein Freistellungsauftrag erfassen. Zu finden ist sie auf Steuerbescheiden oder der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung.
Was geschieht ohne Freistellungsauftrag?
Ohne Auftrag führt die Bank die Abgeltungssteuer automatisch ab. Das ist rechtlich einwandfrei und im eigentlichen Sinne kein Nachteil. Die zu viel gezahlte Steuer kann sich der Anleger später über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen.
Dieser Weg ist allerdings mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Wer fortlaufend Kapitalerträge erzielt, spart mit einem Freistellungsauftrag Zeit und erspart sich Rückfragen seitens des Finanzamts.
Der Auftrag kann jederzeit geändert oder neu verteilt werden. Bei aufgelösten Konten oder neuen Anlagen lässt sich der Freibetrag ohne Weiteres anpassen.
Kurz gesagt ist der Freistellungsauftrag freiwillig, aber lohnenswert. Er stellt sicher, dass die gesetzlich vorgesehenen Steuerfreibeträge unmittelbar genutzt werden und Kapitalerträge nicht ohne Not geschmälert werden.