Für viele Menschen zählen Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden zum finanziellen Alltag. Spätestens beim Blick auf die Abrechnung kommt jedoch die Frage auf, warum ein Teil davon unmittelbar ans Finanzamt geht.
Dafür gibt es in Deutschland eine unkomplizierte Lösung. Über den Freistellungsauftrag lassen sich bestimmte Erträge steuerfrei halten. Dennoch ist vielen nicht genau klar, wie dieses Instrument arbeitet oder wie man es richtig einsetzt.
Was ein Freistellungsauftrag bedeutet und wie er wirkt
Beim Freistellungsauftrag handelt es sich um eine Erklärung, die Kundinnen und Kunden gegenüber ihrer Bank abgeben. Damit gestatten sie dem Institut, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei auszuzahlen.
Fehlt diese Freigabe, wird die Steuer automatisch abgezogen, und zwar unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Gewinn ausfällt.
Die Höhe des Sparer-Pauschbetrags
Der steuerfreie Betrag ist gesetzlich vorgegeben:
- 1.000 Euro pro Person und Jahr
- 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare
Dieser Betrag gilt insgesamt. Wer bei mehreren Banken ist, muss den Freibetrag entsprechend aufteilen.
Welche Erträge erfasst werden
Der Freistellungsauftrag erstreckt sich auf die klassischen Kapitalerträge, etwa:
- Zinsen aus Tagesgeld oder Festgeld
- Dividenden aus Aktien
- Erträge aus Fonds oder Anleihen
Sonstige Einkommensarten zählen nicht dazu.
Steuerabzug ohne Freistellungsauftrag
Ist kein Freistellungsauftrag vorhanden, behält die Bank automatisch Steuern ein. Dazu gehören:
- Kapitalertragsteuer
- Solidaritätszuschlag
- gegebenenfalls Kirchensteuer
Das trifft selbst dann zu, wenn die Erträge unter dem Freibetrag bleiben.
Anpassungen und Gültigkeit
Ein Freistellungsauftrag lässt sich jederzeit ändern. Bei vielen Banken geht das unmittelbar online.
Übliche Anlässe für eine Anpassung sind:
- Eröffnung eines neuen Kontos
- Schließung einer bestehenden Bankverbindung
- veränderte Einkommensverhältnisse
Entscheidend ist, den Überblick zu wahren, damit der Freibetrag nicht überschritten wird.
Häufige Fragen und nützliche Hinweise
Im Alltag kehren rund um den Freistellungsauftrag immer wieder dieselben Fragen wieder. Einige davon sind besonders bedeutsam.
Ist der Auftrag jedes Jahr neu zu stellen
Das richtet sich nach der jeweiligen Bank. Einige Institute lassen den Auftrag unbefristet weiterlaufen, andere fordern eine regelmäßige Bestätigung.
Was bei einer Überschreitung geschieht
Wird der Freibetrag insgesamt überschritten, kann das Finanzamt eine Nachversteuerung fordern. Deshalb sollte der Betrag bewusst aufgeteilt werden.
Erstattung über die Steuererklärung
Zu viel entrichtete Steuer lässt sich über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Dafür sind die passenden Bescheinigungen einzureichen.
Gilt der Freistellungsauftrag automatisch bei allen Banken
Nein. Er ist bei jeder Bank gesondert einzureichen. Eine automatische Übertragung gibt es nicht.
Praktische Tipps für den Alltag
Damit der Freistellungsauftrag sinnvoll genutzt wird, helfen diese Punkte:
- regelmäßig prüfen, ob der Betrag noch passt
- Änderungen zeitnah anpassen
- Jahressteuerbescheinigungen aufbewahren
- bei mehreren Konten den Überblick behalten
Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass ohne Grund Steuern gezahlt werden.