Eine zu spät bezahlte Rechnung passiert schneller, als man glaubt. Oft genügt schon ein kurzer finanzieller Engpass oder ein übersehener Brief. Spätestens wenn eine Mahnung im Briefkasten landet, wächst bei vielen die Ungewissheit über die möglichen Konsequenzen.
Besonders oft taucht dabei die Frage auf, ob schon eine einzige Mahnung an die SCHUFA gemeldet wird. Weil die SCHUFA bei der Bewertung der Bonität eine zentrale Rolle einnimmt, lohnt es sich zu wissen, welche Daten tatsächlich gespeichert und weitergegeben werden.
Sorgt eine einzelne Mahnung für einen SCHUFA-Eintrag?
Die eindeutige Antwort lautet nein. Eine Mahnung für sich allein wird nicht an die SCHUFA weitergeleitet und beeinflusst den SCHUFA-Score nicht unmittelbar. Unternehmen teilen der Auskunftei nicht mit, dass sie eine Zahlungsaufforderung verschickt haben.
Eine Mahnung soll lediglich auf eine offene Forderung aufmerksam machen und zur Zahlung auffordern. Erst wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen vorliegen, darf eine offene Forderung gemeldet werden.
Bevor eine Forderung bei der SCHUFA eingetragen werden darf, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen:
- Die Rechnung muss fällig sein
- Es müssen mindestens zwei schriftliche Mahnungen erfolgt sein
- Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung müssen mindestens vier Wochen liegen
- Der Verbraucher muss frühzeitig über eine mögliche Datenübermittlung informiert worden sein
- Die Forderung darf nicht bestritten werden
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, ist eine Meldung unzulässig.
Sonderfälle mit abweichendem Ablauf
In bestimmten Konstellationen kann eine Forderung auch ohne den üblichen Mahnablauf gemeldet werden. Das gilt dann, wenn die Schuld rechtlich zweifelsfrei feststeht oder ausdrücklich anerkannt wurde.
Dazu gehören unter anderem:
- Ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Urteil
- Ein Schuldtitel gemäß Zivilprozessordnung
- Eine im Insolvenzverfahren festgestellte Forderung
- Ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis
- Eine fristlose Vertragskündigung wegen Zahlungsverzugs mit vorherigem Hinweis auf die SCHUFA
Diese Regeln richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzrechts.
Welche Folgen ein Eintrag für die Bonität hat und wie man darauf reagieren sollte
Wird eine offene Forderung bei der SCHUFA hinterlegt, taucht sie in Bonitätsauskünften für Unternehmen auf. Das kann sich auf Kreditvergaben, Vertragsabschlüsse oder Mietverhältnisse auswirken.
Der nachteilige Effekt hält an, solange die Forderung offen bleibt. Ist die Schuld beglichen, wird der Eintrag als erledigt vermerkt, was sich günstig auf den Score auswirkt. Sind die Löschfristen abgelaufen, hat die Forderung keinen Einfluss mehr auf die Bonität.
Wer schon nach der ersten Mahnung absieht, dass die Zahlung schwierig wird, sollte frühzeitig aktiv werden. Häufig ist der direkte Kontakt zum Gläubiger der beste Weg, um zu einer Lösung zu gelangen.
Denkbare Schritte sind:
- Vereinbarung von Ratenzahlungen
- Verlängerung der Zahlungsfrist
- Anpassung der Zahlungsmodalitäten
Daneben gibt es unabhängige Beratungsstellen, die bei finanziellen Engpässen weiterhelfen.
Transparenz über die eigenen SCHUFA-Daten
Verbraucher dürfen kostenlos eine Übersicht ihrer gespeicherten SCHUFA-Daten verlangen. Diese Datenkopie macht sichtbar, welche Informationen für die Bonitätsbewertung herangezogen werden.
Wer regelmäßig nachsieht, erkennt Fehler leichter und kann die eigene finanzielle Lage besser einordnen. Wer Mahnungen ernst nimmt und rechtzeitig handelt, kann verhindern, dass aus einem kleinen Zahlungsproblem dauerhafte Nachteile erwachsen.