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Bitcoin und Kryptowährungen in deiner Steuererklärung – so wird’s gemacht!

Kryptogewinne sind kein rechtsfreier Raum. Dieser Überblick zeigt, wann Steuern anfallen und wie Kryptowährungen korrekt angegeben werden.

Bitcoin

Im Alltag vieler Menschen sind Kryptowährungen längst angekommen. Sie werden erworben, wieder veräußert oder über einen längeren Zeitraum gehalten. Doch sobald die Steuererklärung ansteht, herrscht oft Unklarheit darüber, was eigentlich anzugeben ist.

Ursächlich dafür ist die besondere Einstufung digitaler Coins. Sie gelten weder als offizielles Zahlungsmittel noch als herkömmliche Geldanlage. Dennoch unterliegen sie eindeutigen steuerlichen Vorgaben, die jeder kennen sollte, der mit Kryptowährungen handelt.

Wie Bitcoin und andere Kryptowährungen steuerlich eingeordnet werden

Steuerlich betrachtet gehören Kryptowährungen zu den sonstigen Wirtschaftsgütern. Zu den Kapitalerträgen zählen sie nicht und unterliegen deshalb auch nicht der Abgeltungssteuer.

Verkäufe werden stattdessen als private Veräußerungsgeschäfte gewertet. Ob überhaupt Steuern fällig werden, hängt in erster Linie vom Verkaufszeitpunkt ab.

Haltedauer als entscheidender Faktor

Bei der Besteuerung sind zwei eindeutige Fälle zu unterscheiden:

  • Verkauf nach mehr als einem Jahr
  • Verkauf innerhalb eines Jahres

Erfolgt der Verkauf einer Kryptowährung erst nach Ablauf von zwölf Monaten, bleibt der Gewinn steuerfrei. Wird früher verkauft, kann der Gewinn steuerpflichtig sein.

Steuerfreigrenze und Zusammenrechnung

Für private Veräußerungsgeschäfte besteht eine jährliche Freigrenze von 1.000 Euro. Sämtliche Gewinne aus derartigen Geschäften werden dabei zusammengerechnet.

Bleibt der Gesamtgewinn unterhalb dieser Grenze, fällt keine Steuer an. Wird sie überschritten, ist der komplette Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

So gibst du Kryptowährungen richtig in der Steuererklärung an

Die Angabe von Kryptogewinnen verlangt eine sorgfältige Vorbereitung. Ausschlaggebend ist nicht allein der Gewinn, sondern auch der Weg, der dorthin geführt hat.

Welche Angaben relevant sind

In der Steuererklärung kommt es unter anderem auf folgende Punkte an:

  • Zeitpunkt der Anschaffung
  • Zeitpunkt des Verkaufs
  • Anschaffungs- und Verkaufspreis
  • Berechnung von Gewinn oder Verlust
  • Einhaltung der Haltefrist

Ohne diese Angaben lässt sich kaum eine korrekte Einordnung vornehmen.

Berechnungsmethoden und Dokumentation

Zur Gewinnermittlung kommen verschiedene Methoden zum Einsatz, die bestimmen, welche Coins als verkauft gelten. Diese Wahl wirkt sich merklich auf das Ergebnis aus.

Eine lückenlose Dokumentation aller Transaktionen ist deshalb besonders wichtig, gerade bei mehreren Käufen und Verkäufen.

Umgang mit Verlusten aus dem Kryptohandel

Verluste lassen sich steuerlich verwerten. Sie können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Genügen die Gewinne im selben Jahr nicht, lassen sich die Verluste in die folgenden Jahre übertragen. Das mindert die künftige Steuerlast.

Wann aus privatem Handel ein Gewerbe wird

Bei sehr häufigem Handel kann das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annehmen. Eine eindeutige Grenze existiert dafür nicht.

Als Anhaltspunkte können dienen:

  • hohe Anzahl an Transaktionen
  • systematisches Vorgehen
  • Auftreten wie ein Händler

In derartigen Fällen kommen andere steuerliche Regeln zur Anwendung. Eine fachliche Beratung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden.

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Mark