Altersvorsorge in drei Schichten: Wie das deutsche System aufgebaut ist

Die deutsche Altersvorsorge ruht auf drei Schichten mit unterschiedlichen Regeln, Förderungen und Zugriffsmöglichkeiten. Wer die Struktur kennt, erkennt schneller, wo die eigene Versorgung Lücken aufweist.

Älteres Paar liest gemeinsam ein Notizbuch am Schreibtisch im Homeoffice mit Laptop.

Kaum ein Thema wird so häufig verschoben wie die Altersvorsorge. Das liegt weniger an fehlendem Interesse als an der Unübersichtlichkeit: Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester, Rürup, private Verträge und Wertpapierdepots stehen scheinbar unverbunden nebeneinander.

Tatsächlich folgt das System einer Ordnung. Seit dem Alterseinkünftegesetz wird zwischen drei Schichten unterschieden, die sich in der steuerlichen Behandlung und in der Verfügbarkeit des angesparten Kapitals unterscheiden.

Die erste Schicht

Die gesetzliche Rentenversicherung

Die Basisversorgung umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die Alterssicherung der Landwirte und die Rürup-Rente. Sie ist auf eine lebenslange Zahlung ausgelegt und nicht kapitalisierbar.

Die gesetzliche Rente arbeitet im Umlageverfahren. Die Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren unmittelbar die laufenden Renten, es wird kein individuelles Kapital angespart. Der eigene Anspruch entsteht über Entgeltpunkte.

Die Renteninformation lesen

Ab einem bestimmten Alter und einer Mindestzahl an Beitragsjahren wird jährlich eine Renteninformation versandt. Sie weist den bisher erworbenen Anspruch und eine Hochrechnung aus.

Wichtig ist, dass die genannten Beträge vor Steuern und vor Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung stehen. Zudem wird die künftige Preisentwicklung nicht abgezogen. Der real verfügbare Betrag liegt entsprechend niedriger.

Die Rürup-Rente

Die Basisrente nach Rürup richtet sich vor allem an Selbstständige ohne Zugang zu anderen geförderten Wegen. Die Beiträge sind in erheblichem Umfang als Sonderausgaben abziehbar.

Im Gegenzug ist das Kapital streng gebunden. Eine Auszahlung als Einmalbetrag, eine Kündigung, eine Beleihung oder eine Vererbung außerhalb enger Grenzen sind ausgeschlossen.

Die Versorgungslücke

Als Lücke wird die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der zu erwartenden Rente bezeichnet. Ihre Berechnung ist die Voraussetzung für jede weitere Entscheidung.

Häufig unterschätzt wird, dass viele Ausgaben im Ruhestand fortbestehen. Wohnkosten, Versicherungen und Gesundheitsausgaben entfallen nicht, letztere steigen sogar tendenziell.

Die zweite Schicht

Die betriebliche Altersversorgung

In der zweiten Schicht steht die Betriebsrente. Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt geleistet, wodurch Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase entfallen. Die Auszahlung wird später voll besteuert und ist beitragspflichtig.

Seit einigen Jahren besteht ein Anspruch auf Entgeltumwandlung, und der Arbeitgeber muss eingesparte Sozialabgaben in bestimmtem Umfang weitergeben. Die Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den Durchführungswegen erheblich.

Die Riester-Rente

Die Riester-Rente wird über Zulagen und einen möglichen Sonderausgabenabzug gefördert. Sie richtet sich vorrangig an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ist bei Familien mit Kindern wegen der Kinderzulage vergleichsweise wirksam.

Kritisiert werden seit Jahren die Kostenstruktur und die Pflicht zur Beitragsgarantie, die in Phasen niedriger Zinsen die Anlagemöglichkeiten stark einschränkt. Eine Reform wird seit Langem diskutiert.

Was bei einem Arbeitgeberwechsel gilt

Bestehende Anwartschaften aus der Betriebsrente bleiben nach Ablauf gesetzlicher Fristen erhalten. Je nach Durchführungsweg kann der Vertrag übertragen, beitragsfrei gestellt oder privat fortgeführt werden.

Diese Entscheidung wird im Wechseltrubel häufig versäumt. Ein beitragsfrei gestellter Vertrag mit laufenden Kosten kann über Jahre erheblich an Wert verlieren.

  • erste Schicht: gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Rürup
  • zweite Schicht: Betriebsrente, Riester
  • dritte Schicht: private Verträge, Depot, Immobilie

Die dritte Schicht und die Gesamtsicht

Private Vorsorge ohne Förderung

Zur dritten Schicht zählen private Renten- und Kapitallebensversicherungen sowie jede freie Anlage, etwa ein Wertpapierdepot oder eine vermietete Immobilie. Eine staatliche Förderung besteht nicht.

Dafür ist die Verfügbarkeit uneingeschränkt. Das Kapital kann jederzeit entnommen, umgeschichtet oder vererbt werden, was in Lebenslagen mit unerwartetem Bedarf einen erheblichen Unterschied macht.

Förderung gegen Flexibilität

Die Struktur folgt einem durchgehenden Muster: Je höher die steuerliche Förderung, desto strenger die Bindung. Diese Abwägung ist der Kern jeder Entscheidung zwischen den Schichten.

Wer mit Phasen schwankender Einnahmen rechnet oder größere Anschaffungen plant, gewichtet Verfügbarkeit höher. Wer eine stabile Erwerbsbiografie hat, kann die Förderung stärker nutzen.

Reihenfolge der Prüfung

In der Praxis hat sich eine Reihenfolge bewährt: zuerst der Anspruch aus der gesetzlichen Rente, dann Angebote des Arbeitgebers mit Zuschuss, dann geförderte Wege, sofern sie zur Lebenssituation passen, und schließlich die freie Anlage.

Ein Arbeitgeberzuschuss ist dabei meist der wirksamste Einzelposten, weil er unmittelbar zusätzliches Kapital bedeutet und nicht von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt.

Kosten und Vertragslaufzeit

Bei allen kapitalbildenden Verträgen wirken laufende Kosten über Jahrzehnte. Abschluss- und Verwaltungskosten mindern nicht nur den Ertrag eines Jahres, sondern auch die Basis für alle folgenden.

Ein Vergleich der Effektivkosten, die im Produktinformationsblatt ausgewiesen werden, ist deshalb aussagekräftiger als die in Aussicht gestellte Ablaufleistung, die auf Annahmen beruht.

Die Immobilie als Baustein

Selbst genutztes Wohneigentum wirkt im Ruhestand über die eingesparte Miete. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung bis zum Renteneintritt abgelöst ist und Rücklagen für Instandhaltung bestehen.

Als alleinige Vorsorge ist eine Immobilie dennoch riskant, weil das Vermögen in einem einzigen Objekt an einem einzigen Ort gebunden ist und sich nicht in Teilen verwerten lässt.

Absicherung geht vor

Vor dem Aufbau von Altersvorsorge steht die Absicherung der Arbeitskraft. Fällt das Einkommen dauerhaft aus, endet zugleich die Möglichkeit, Beiträge zu leisten, und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fällt regelmäßig niedrig aus.

Diese Reihenfolge wird häufig vertauscht. Ein umfangreicher Vorsorgevertrag ohne Absicherung der Arbeitskraft schützt gerade in dem Fall nicht, der ihn am dringendsten nötig machen würde.

Regelmäßige Überprüfung

Verträge, die vor Jahren abgeschlossen wurden, passen selten unverändert zur aktuellen Lebenssituation. Heirat, Kinder, Selbstständigkeit oder ein Wechsel des Arbeitgebers verändern die Grundlage.

Eine Bestandsaufnahme alle drei bis fünf Jahre genügt. Sie besteht im Wesentlichen darin, alle Anwartschaften zusammenzutragen und der errechneten Lücke gegenüberzustellen.

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Mark