Girokonto-Gebühren verstehen: Welche Kosten tatsächlich anfallen

Kostenlose Girokonten sind seltener geworden, und die Bedingungen dafür haben sich verändert. Welche Entgelte tatsächlich anfallen, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis, das kaum jemand liest.

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Das Girokonto ist für die meisten Haushalte in Deutschland die zentrale Drehscheibe des Zahlungsverkehrs. Gehalt, Miete, Versicherungen, Einkäufe und Abonnements laufen darüber, und gerade wegen dieser Selbstverständlichkeit wird es selten überprüft.

In den vergangenen Jahren hat sich das Preisgefüge spürbar verschoben. Bedingungslos kostenlose Konten sind selten geworden, und viele Angebote knüpfen die Gebührenfreiheit an Voraussetzungen, die im Alltag nicht immer erfüllt werden.

Wo Kosten entstehen

Die Kontoführung selbst

Der offensichtlichste Posten ist das monatliche Grundentgelt. Es wird unabhängig von der Nutzung erhoben und ist bei Filialbanken in der Regel höher als bei Direktbanken, was sich mit dem Aufwand für das Filialnetz begründet.

Verbreitet sind gestaffelte Modelle, bei denen das Entgelt bei einem bestimmten monatlichen Geldeingang entfällt. Maßgeblich ist dabei die Definition dieses Geldeingangs, die zwischen den Instituten erheblich abweicht.

Karten und ihre Entgelte

Die Debitkarte ist häufig im Grundpreis enthalten, eine zusätzliche Kreditkarte dagegen selten. Für Partnerkarten, Ersatzkarten nach Verlust und für den Austausch nach Ablauf können gesonderte Beträge anfallen.

Zu unterscheiden ist außerdem zwischen einer klassischen Girocard und einer Debitkarte internationaler Anbieter. Beide sehen ähnlich aus, werden aber nicht überall gleichermaßen akzeptiert, insbesondere im Handel und bei Mietwagen.

Bargeldabhebungen

Abhebungen am eigenen Institut oder innerhalb eines Verbundes sind meist unentgeltlich. Außerhalb davon fällt ein Entgelt an, das der Betreiber des Geldautomaten festlegt und vor dem Vorgang anzeigen muss.

Manche Institute begrenzen die Zahl kostenfreier Abhebungen pro Monat. Wer regelmäßig Bargeld benötigt, sollte diesen Punkt prüfen, weil sich kleine Beträge über ein Jahr summieren.

Die unauffälligen Posten

Überweisungen und Aufträge

Beleghafte Überweisungen am Schalter oder per Formular sind vielfach entgeltpflichtig, während der Auftrag im Online-Banking kostenfrei bleibt. Ähnliches gilt für die Einrichtung und Änderung von Daueraufträgen in der Filiale.

Echtzeitüberweisungen wurden lange gesondert berechnet. Nach europäischen Vorgaben dürfen sie inzwischen nicht mehr teurer sein als eine gewöhnliche Überweisung, was die frühere Preisdifferenz beseitigt hat.

Rückgabe von Lastschriften

Wird eine Lastschrift mangels Deckung zurückgegeben, entstehen Kosten auf beiden Seiten. Die Bank darf zwar keine Gebühr für die eigene Bearbeitung erheben, das belastende Unternehmen berechnet jedoch regelmäßig einen Betrag.

Diese Rückläufer sind der teuerste Einzelposten im Zahlungsverkehr und zugleich der vermeidbarste. Ein kleiner Puffer auf dem Konto verhindert sie zuverlässiger als jede nachträgliche Klärung.

Papierhafte Auszüge

Wer Kontoauszüge weiterhin per Post erhält, zahlt dafür in der Regel je Sendung. Der elektronische Auszug im Postfach ist kostenfrei und erfüllt dieselben Aufbewahrungsanforderungen.

Zu beachten ist die Verfügbarkeit im Postfach. Viele Institute halten Dokumente nur eine begrenzte Zeit vor, sodass ein regelmäßiger Abruf und eine eigene Sicherung ratsam sind.

  • Grundentgelt und Bedingungen für die Befreiung
  • Entgelte für Karten und Ersatzkarten
  • Abhebungen außerhalb des Verbundes
  • beleghafte Aufträge und Postversand

Konto prüfen und wechseln

Das Preis- und Leistungsverzeichnis

Sämtliche Entgelte müssen in einem Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen werden, das jederzeit zugänglich ist. Zusätzlich erhalten Kundinnen und Kunden einmal jährlich eine Entgeltaufstellung über die tatsächlich angefallenen Beträge.

Diese Aufstellung ist der schnellste Weg zur Beurteilung. Sie zeigt in einer Zahl, was das Konto im vergangenen Jahr gekostet hat, und macht den Vergleich mit anderen Angeboten überhaupt erst möglich.

Änderungen der Bedingungen

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Banken Entgelte nicht mehr durch Schweigen der Kundschaft wirksam erhöhen. Eine Änderung setzt eine ausdrückliche Zustimmung voraus.

In der Praxis holen Institute diese Zustimmung über das Online-Banking ein. Wer sie verweigert, muss allerdings damit rechnen, dass das Vertragsverhältnis gekündigt wird.

Der gesetzliche Wechselservice

Beim Wechsel des Kontos ist die neue Bank gesetzlich verpflichtet, bei der Übertragung zu unterstützen. Dazu gehört die Information der Zahlungspartner und die Übernahme von Daueraufträgen innerhalb festgelegter Fristen.

Empfehlenswert ist dennoch, das alte Konto einige Monate parallel zu führen. Vergessene Lastschriften tauchen erfahrungsgemäß erst nach der ersten Jahresabrechnung auf.

Das Basiskonto

Seit dem Zahlungskontengesetz besteht ein Anspruch auf ein Basiskonto auf Guthabenbasis. Es steht jeder Person mit rechtmäßigem Aufenthalt zu, unabhängig von der Bonität, und muss die grundlegenden Zahlungsfunktionen bieten.

Die Entgelte müssen angemessen sein, dürfen aber erhoben werden. Ein Vergleich lohnt auch hier, denn die Preisgestaltung fällt zwischen den Instituten unterschiedlich aus.

Was der Vergleich bringt

Der Unterschied zwischen einem teuren und einem günstigen Konto summiert sich über ein Jahr zu einem Betrag, der die halbe Stunde Aufwand für den Vergleich meist deutlich übersteigt.

Wichtiger als der reine Preis bleibt die Passung. Wer regelmäßig Bargeld abhebt, im Ausland zahlt oder eine Filiale benötigt, wählt anders als jemand, der ausschließlich digital abwickelt.

Konten für Kinder und Jugendliche

Für Minderjährige bieten viele Institute Konten auf Guthabenbasis ohne Grundentgelt an. Eine Überziehung ist ausgeschlossen, was in dieser Altersgruppe sinnvoll ist.

Zu prüfen bleibt, welche Konditionen nach Erreichen der Volljährigkeit oder nach dem Ende einer Ausbildung gelten. Der Wechsel auf ein reguläres Modell erfolgt in der Regel automatisch.

Gemeinschaftskonten

Bei einem Gemeinschaftskonto ist zwischen der Und- und der Oder-Variante zu unterscheiden. Bei der zweiten kann jede Person allein verfügen, was den Alltag erleichtert und zugleich Vertrauen voraussetzt.

Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch für einen Sollstand. Diese Folge wird bei der Eröffnung selten bedacht und wird erst in Trennungssituationen bedeutsam.

Sicherheit im Zahlungsverkehr

Für Online-Zahlungen ist eine starke Kundenauthentifizierung vorgeschrieben, meist über eine App oder ein gesondertes Verfahren. Sie erschwert unbefugte Verfügungen erheblich.

Wird eine unberechtigte Buchung festgestellt, besteht ein Anspruch auf Erstattung, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Entscheidend ist die unverzügliche Meldung nach Kenntnis.

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Mark