Wer einen Kredit sucht, trifft auf eine Fülle von Zahlen. Sollzins, Bearbeitungsentgelt, Restschuldversicherung, Laufzeit, Monatsrate: Jede dieser Angaben beschreibt einen Ausschnitt, keine davon beschreibt die Gesamtkosten. Der Vergleich zweier Angebote wird dadurch zur Rechenaufgabe.
Genau für dieses Problem wurde der effektive Jahreszins geschaffen. Er fasst die wesentlichen Kostenbestandteile in einer einzigen Prozentzahl zusammen und ist nach der Preisangabenverordnung anzugeben. Seine Berechnung folgt einer gesetzlich vorgegebenen Formel, die für alle Anbieter identisch ist.
Was die Kennzahl abbildet
Sollzins und Effektivzins
Der Sollzins beschreibt die reine Verzinsung des ausgezahlten Betrags. Er sagt nichts darüber aus, welche weiteren Kosten anfallen und wann die Rückzahlung erfolgt. Zwei Angebote mit identischem Sollzins können deshalb unterschiedlich teuer sein.
Der Effektivzins berücksichtigt zusätzlich die zeitliche Verteilung der Zahlungen sowie verpflichtende Nebenkosten. Er beantwortet die eigentlich interessante Frage: Was kostet dieses Darlehen über die gesamte Laufzeit, bezogen auf ein Jahr und auf die tatsächlich zur Verfügung stehende Summe.
Der Einfluss des Zahlungsrhythmus
Die Formel unterstellt, dass jede geleistete Rate die Restschuld sofort verringert. Wird monatlich getilgt, sinkt die verzinste Summe schneller als bei vierteljährlicher Zahlung. Derselbe Sollzins führt dadurch zu einem anderen Effektivzins.
Aus demselben Grund verändert eine verlängerte Laufzeit die Kennzahl, obwohl der Sollzins unverändert bleibt. Die Monatsrate sinkt, die Gesamtkosten steigen, und beide Bewegungen sind für sich genommen kein Qualitätsmerkmal.
Was verpflichtend enthalten ist
In die Berechnung fließen unter anderem Bearbeitungsentgelte, Vermittlungsprovisionen und die Kosten einer Restschuldversicherung ein, sofern deren Abschluss Voraussetzung für die Gewährung des Kredits ist. Diese Bedingung ist entscheidend und wird häufig übersehen.
Ist die Versicherung dagegen ausdrücklich freiwillig, bleibt sie außen vor. Die Gesamtbelastung steigt trotzdem, wenn sie abgeschlossen wird. Der ausgewiesene Effektivzins beschreibt in diesem Fall nicht mehr die tatsächliche Zahlungsverpflichtung.
Wo die Kennzahl an Grenzen stößt
Kontoführung und Sondergebühren
Nicht enthalten sind Kosten, die nicht zwingend mit dem Kredit verbunden sind. Dazu zählen Entgelte für ein gesondertes Abwicklungskonto, Gebühren für die Änderung des Zahlungstermins oder Kosten einer nachträglichen Ratenanpassung.
Bei Angeboten mit vermeintlich attraktiven Sonderleistungen lohnt deshalb ein Blick in das Preisverzeichnis. Ratenpausen, Sondertilgungen und Laufzeitänderungen sind nicht in jedem Vertrag kostenfrei vorgesehen.
Der bonitätsabhängige Zinssatz
Ein erheblicher Teil der beworbenen Konditionen gilt nur für Antragstellende mit sehr guter Bonität. Die Preisangabenverordnung verlangt in der Werbung deshalb ein repräsentatives Beispiel, das mindestens zwei Dritteln der tatsächlich abgeschlossenen Verträge entsprechen muss.
Das persönliche Angebot kann davon abweichen, und zwar in beide Richtungen. Verbindlich wird die Kondition erst mit dem individuellen Vertragsangebot, nicht mit der Anzeige oder dem Ergebnis eines Vergleichsrechners.
- Effektivzins enthält: Sollzins, Zahlungsrhythmus, verpflichtende Nebenkosten
- nicht enthalten: freiwillige Versicherungen, Sondergebühren, Kontoentgelte
- beworbener Satz gilt nur bei entsprechender Bonität
Von-bis-Spannen richtig lesen
Angaben mit einer Spanne von einem niedrigen bis zu einem deutlich höheren Wert sagen wenig aus. Sie beschreiben lediglich, in welchem Rahmen sich die Angebote des Hauses bewegen, nicht die Wahrscheinlichkeit, das untere Ende zu erhalten.
Aussagekräftiger ist das repräsentative Beispiel, das Kreditbetrag, Laufzeit, Sollzins, Effektivzins und Gesamtbetrag zusammen ausweist. Diese fünf Angaben erlauben einen belastbaren Vergleich zwischen zwei Häusern.
Der Vergleich in der Praxis
Gleiche Bedingungen herstellen
Ein Vergleich funktioniert nur bei identischem Kreditbetrag und identischer Laufzeit. Wird eine der beiden Größen verändert, verschiebt sich das Ergebnis, ohne dass daraus ein Rückschluss auf die Güte des Angebots möglich wäre.
Sinnvoll ist deshalb, für jedes Haus dieselbe Konstellation abzufragen und anschließend Effektivzins und Gesamtbetrag nebeneinanderzulegen. Der Gesamtbetrag ist dabei die anschaulichere Größe, weil er in Euro ausgedrückt wird.
Konditionenanfrage statt Kreditanfrage
Beim Einholen mehrerer Angebote ist darauf zu achten, dass die Auskunftei eine Konditionenanfrage erhält und keine echte Kreditanfrage. Erstere wirkt sich nicht auf den Bonitätswert aus, letztere hinterlässt eine Spur.
Seriöse Vermittler und Vergleichsportale kennzeichnen das entsprechend. Bleibt der Hinweis aus, empfiehlt sich eine ausdrückliche Nachfrage, bevor persönliche Daten übermittelt werden.
Widerruf und vorzeitige Rückzahlung
Bei Verbraucherdarlehen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss. Es erlischt nicht, solange die Belehrung fehlerhaft ist, was in älteren Verträgen wiederholt festgestellt wurde.
Eine vorzeitige Rückzahlung ist bei Ratenkrediten grundsätzlich möglich. Die Bank darf dafür eine gesetzlich begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, deren Höhe sich nach Restlaufzeit und offenem Betrag richtet.
- Betrag und Laufzeit gleich halten
- Gesamtbetrag in Euro vergleichen
- auf Konditionenanfrage bestehen
- Widerrufsfrist und Sondertilgung prüfen
Die Restschuldversicherung getrennt bewerten
Eine Restschuldversicherung übernimmt die Raten bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im Todesfall. Der Nutzen hängt stark vom Leistungsumfang und von den Ausschlüssen ab, die im Bedingungswerk geregelt sind.
Seit einer gesetzlichen Neuregelung darf sie nicht mehr im selben Termin wie der Kreditvertrag abgeschlossen werden. Zwischen beiden Verträgen liegt eine Wartezeit, die eine getrennte Entscheidung ermöglichen soll.
Die Monatsrate ist kein Vergleichsmaßstab
In der Werbung steht regelmäßig die Monatsrate im Vordergrund, weil sie die geringste Zahl im Angebot ist. Sie lässt sich jedoch durch eine längere Laufzeit fast beliebig senken, ohne dass der Kredit dadurch günstiger würde.
Für die Beurteilung eines Angebots zählen deshalb Effektivzins und Gesamtbetrag. Die Rate ist eine Frage der Tragfähigkeit im Haushalt, nicht der Kosten.
Zweckgebundene Darlehen
Bei zweckgebundenen Krediten, etwa für ein Fahrzeug, verlangt die Bank häufig eine Sicherheit. Das senkt den Zinssatz, schränkt aber die Verfügungsfreiheit ein, solange das Darlehen läuft.
Wer diesen Weg wählt, sollte die Bedingungen zur Sicherheit ebenso prüfen wie den Zinssatz. Beides gehört zusammen, und der niedrigere Satz ist die Gegenleistung für eine eingeschränkte Verfügung.