Kaum eine Institution wird im deutschen Finanzalltag so häufig erwähnt und so selten verstanden wie die Schufa. Der Name steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Informationen über die Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen sammelt und an Vertragspartner weitergibt.
Um das Unternehmen ranken sich hartnäckige Vorstellungen. Von einer staatlichen Behörde ist gelegentlich die Rede, von einer schwarzen Liste, von Einträgen, die ein Leben lang bleiben. Zutreffend ist davon wenig, und die tatsächlichen Regeln sind für Betroffene günstiger als der Ruf vermuten lässt.
Welche Daten gespeichert werden
Vertragsdaten als Grundlage
Den größten Teil des Bestandes machen ganz gewöhnliche Vertragsinformationen aus. Dazu zählen eröffnete Girokonten, laufende Kredite, Leasingverträge, Mobilfunkverträge und ausgegebene Kreditkarten. Diese Angaben belegen keine Zahlungsstörung, sie beschreiben lediglich bestehende Verpflichtungen.
Meldende Stelle ist jeweils das Unternehmen, mit dem der Vertrag geschlossen wurde. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage einer im Vertrag enthaltenen Klausel und ist bei Kreditverträgen gesetzlich vorgesehen.
Solche Positivmerkmale wirken sich keineswegs zwangsläufig nachteilig aus. Eine über Jahre beanstandungsfrei bediente Kreditverpflichtung belegt gegenüber einem künftigen Vertragspartner, dass Zahlungen zuverlässig geleistet wurden, und wird in der Bewertung entsprechend berücksichtigt.
Negativmerkmale
Von den Vertragsdaten zu unterscheiden sind Einträge über gestörte Zahlungsverläufe. Erfasst werden etwa gekündigte Kredite, titulierte Forderungen, Mahnbescheide sowie Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen.
Für die Meldung einer offenen Forderung gelten festgelegte Voraussetzungen. In der Regel muss die Forderung unbestritten sein, es müssen mehrere Mahnungen vorausgegangen sein, und die betroffene Person ist auf die bevorstehende Übermittlung hinzuweisen.
Wer eine Forderung für unberechtigt hält, sollte ihr deshalb ausdrücklich und nachweisbar widersprechen, statt sie unbeantwortet liegen zu lassen. Eine bestrittene Forderung erfüllt die Meldevoraussetzungen nicht, und genau daran scheitert in der Praxis mancher Eintrag.
Was gerade nicht gespeichert wird
Nicht enthalten sind Angaben zu Einkommen, Beruf, Vermögen, Familienstand, Kaufverhalten oder Religionszugehörigkeit. Auch der Kontostand wird nicht übermittelt. Diese Abgrenzung überrascht viele, weil dem Unternehmen häufig ein umfassendes Profil zugeschrieben wird.
- gespeichert: Verträge, Kredite, Zahlungsstörungen
- nicht gespeichert: Einkommen, Vermögen, Kontostand
- nicht gespeichert: Beruf, Familienstand, Kaufverhalten
Diese Beschränkung erklärt zugleich, warum eine Auskunft für sich genommen nie über eine Kreditvergabe entscheidet. Die Bank ergänzt sie um Angaben zu Einkommen und Ausgaben, die sie selbst erhebt, und bildet daraus ein eigenes Urteil.
Wie der Score zustande kommt
Ein Wahrscheinlichkeitswert, kein Urteil
Der Score ist eine statistische Größe. Er drückt aus, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person mit vergleichbarem Datenbestand ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Über den Einzelfall sagt er nichts aus, und er ist ausdrücklich keine Bewertung der Person.
Die genaue Berechnungsformel ist nicht öffentlich. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Verfahren als Geschäftsgeheimnis geschützt ist, während die verwendeten Datenarten offengelegt werden müssen.
Betroffene können deshalb nachvollziehen, welche Merkmale eingeflossen sind, nicht aber mit welchem Gewicht. Diese Asymmetrie ist seit Jahren Gegenstand rechtspolitischer Kritik und hat auf europäischer Ebene zu Vorgaben über automatisierte Entscheidungen geführt.
Branchenabhängige Werte
Es existiert nicht ein einziger Score, sondern mehrere branchenspezifische Werte. Eine Bank erhält eine andere Kennzahl als ein Versandhändler oder ein Telekommunikationsanbieter, weil das jeweils bewertete Risiko unterschiedlich ist.
Für Betroffene bedeutet das, dass ein einzelner Prozentwert wenig aussagt. Entscheidend ist, wie der jeweilige Vertragspartner die Auskunft im eigenen Verfahren gewichtet, und dafür gelten unternehmensinterne Regeln.
Was den Wert beeinflusst
Als bedeutsam gelten unter anderem die Dauer bestehender Vertragsbeziehungen, die Zahl paralleler Kreditverpflichtungen, die Häufigkeit von Kontowechseln und selbstverständlich vorhandene Zahlungsstörungen.
Häufig unterschätzt wird die Wirkung zahlreicher Kreditanfragen in kurzer Zeit. Wer bei mehreren Banken eine echte Kreditanfrage stellt, hinterlässt jeweils eine Spur. Eine als Konditionenanfrage gekennzeichnete Auskunft wirkt sich dagegen nicht auf den Wert aus.
Der Unterschied ist erheblich und wird von seriösen Vermittlern von sich aus beachtet. Wer online Angebote vergleicht, sollte dennoch prüfen, ob der Anbieter die Abfrage ausdrücklich als Konditionenanfrage kennzeichnet, bevor persönliche Daten übermittelt werden.
Rechte der Betroffenen
Die kostenlose Datenkopie
Nach der Datenschutz-Grundverordnung besteht ein Anspruch auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten. Diese Datenkopie umfasst den vollständigen Bestand und ist nicht mit den kostenpflichtigen Bonitätsnachweisen zu verwechseln, die für die Vorlage bei Dritten gedacht sind.
Fachleute empfehlen, die Auskunft einmal jährlich einzuholen. Fehlerhafte oder veraltete Einträge kommen vor, und sie fallen erfahrungsgemäß erst dann auf, wenn ein Vertrag bereits abgelehnt wurde.
Besonders anfällig für Fehler sind Fälle mit ähnlichen Namen, mit Umzügen innerhalb kurzer Zeit oder mit Forderungen, die nach der Begleichung nicht zurückgemeldet wurden. Der Aufwand für die Prüfung beschränkt sich auf wenige Minuten im Jahr.
Berichtigung und Löschung
Unrichtige Angaben sind auf Verlangen zu berichtigen. Solange die Prüfung läuft, kann der Eintrag als bestritten gekennzeichnet werden. Für erledigte Forderungen gelten festgelegte Löschfristen, die sich nach der Art des Eintrags richten.
Konten und abgelöste Kredite werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ebenfalls nach festen Fristen entfernt. Ein Eintrag bleibt damit nicht dauerhaft bestehen, auch wenn dieser Eindruck weit verbreitet ist.
Für Restschuldbefreiungen nach einem Insolvenzverfahren wurde die Speicherdauer nach europäischer Rechtsprechung erheblich verkürzt. Die Auskunftei richtet sich dabei nach der Löschfrist des amtlichen Portals, in dem die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
Was sich im Alltag steuern lässt
Ein Teil der Einflussgrößen liegt in der eigenen Hand. Rechnungen fristgerecht begleichen, nicht genutzte Konten und Karten kündigen, Umzüge und Namensänderungen zeitnah melden und bei Vergleichen ausdrücklich auf einer Konditionenanfrage bestehen.
- Datenkopie jährlich anfordern
- nicht genutzte Verträge beenden
- bei Kreditvergleichen Konditionenanfrage verlangen
- offene Forderungen nicht ignorieren
Wer den Bestand kennt, verhandelt aus einer anderen Position. Die häufigsten Nachteile entstehen nicht durch eine schlechte Bewertung, sondern durch einen veralteten Eintrag, den niemand geprüft hat.