Thesaurierend oder ausschüttend: Was der Unterschied für Anleger bedeutet

Bei Fonds und ETFs steht früh die Wahl zwischen thesaurierender und ausschüttender Variante an. Der Unterschied betrifft nicht die Anlage selbst, sondern den Umgang mit den Erträgen und damit Steuer, Aufwand und langfristige Wirkung.

Künstlerische Schwarz-Weiß-Nahaufnahme eines Ein-Dollar-Scheins für Finanz- oder Währungsthemen.

Wer ein Wertpapierdepot eröffnet und den ersten Fonds auswählt, stößt schnell auf zwei Varianten desselben Produkts. Sie tragen fast identische Namen, verfolgen dieselbe Anlagestrategie und unterscheiden sich lediglich in einem Zusatz: thesaurierend oder ausschüttend.

Der Unterschied wirkt technisch, hat aber Folgen für die Steuererklärung, für den laufenden Aufwand und für das Ergebnis über lange Zeiträume. Eine bewusste Entscheidung lohnt deshalb schon vor dem ersten Kauf.

Der Unterschied im Grundsatz

Was ausschüttend bedeutet

Fonds erzielen Erträge, etwa Dividenden der enthaltenen Unternehmen oder Zinsen aus Anleihen. Bei der ausschüttenden Variante werden diese Erträge in festgelegten Abständen an die Anteilseigner ausgezahlt und dem Verrechnungskonto gutgeschrieben.

Der Fondsanteil verliert am Ausschüttungstag rechnerisch genau den ausgezahlten Betrag an Wert. Es entsteht dadurch kein zusätzlicher Ertrag, das Vermögen wechselt lediglich vom Fonds auf das Konto. Diese Selbstverständlichkeit wird in der Praxis oft übersehen.

Verbreitet ist deshalb die irrige Vorstellung, hohe Ausschüttungen seien ein Qualitätsmerkmal. Tatsächlich sagt die Ausschüttungshöhe nichts über die Wertentwicklung aus, sondern lediglich darüber, welcher Teil des Ertrags ausgezahlt statt einbehalten wird.

Was thesaurierend bedeutet

Bei der thesaurierenden Variante bleiben die Erträge im Fonds und werden dort automatisch wieder angelegt. Es findet keine Auszahlung statt, der Wert des Anteils steigt entsprechend. Der Vorgang läuft ohne Zutun und ohne Transaktionskosten ab.

Für den Vermögensaufbau ist das die konsequentere Bauweise, weil der Zinseszinseffekt eine ununterbrochene Wiederanlage voraussetzt. Jede Ausschüttung, die auf dem Girokonto liegen bleibt, unterbricht diese Kette, ohne dass eine ausdrückliche Entscheidung getroffen worden wäre.

Genau darin liegt der praktische Vorteil. Wer Erträge ohnehin wieder anlegen möchte, spart sich Ordergebühren und die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt. Die Wiederanlage erfolgt vollständig, auch bei Beträgen, die für eine eigenständige Order zu klein wären.

Ein Blick in den Namen des Fonds

Anbieter kennzeichnen die Variante üblicherweise im Namen oder über eine Abkürzung. Verbreitet sind Zusätze wie Acc für accumulating und Dist für distributing. Bei Unsicherheit gibt das Basisinformationsblatt verlässlich Auskunft.

  • Acc oder C: thesaurierend
  • Dist oder D: ausschüttend
  • im Zweifel Basisinformationsblatt prüfen

Vorsicht ist bei automatisch übernommenen Kürzeln in Vergleichsportalen geboten. Maßgeblich bleibt die Wertpapierkennnummer beziehungsweise die ISIN, denn derselbe Fondsname existiert häufig in mehreren Anteilsklassen mit unterschiedlicher Ertragsverwendung.

Die steuerliche Behandlung in Deutschland

Die Vorabpauschale

Seit der Reform der Investmentbesteuerung werden auch thesaurierende Fonds laufend besteuert. Dafür sorgt die sogenannte Vorabpauschale, ein pauschal ermittelter Mindestbetrag, der zu Jahresbeginn für das Vorjahr angesetzt wird. Der frühere Vorteil einer vollständigen Steuerstundung besteht damit nicht mehr.

Die Pauschale fällt nur an, wenn der Fonds im betreffenden Jahr an Wert gewonnen hat, und sie ist der Höhe nach begrenzt. Beim späteren Verkauf werden bereits versteuerte Beträge angerechnet, sodass keine doppelte Belastung entsteht.

In Jahren mit fallenden Kursen entfällt sie vollständig. Der Mechanismus soll verhindern, dass Erträge über Jahrzehnte unversteuert im Fonds anwachsen, ohne dass eine Belastung ohne tatsächlichen Wertzuwachs entsteht.

Woher das Geld für die Steuer kommt

Bei ausschüttenden Fonds führt die Bank die Steuer direkt von der Ausschüttung ab. Bei thesaurierenden Fonds gibt es keinen Zahlungsstrom, aus dem sich der Betrag entnehmen ließe. Die Bank bucht ihn deshalb vom Verrechnungskonto ab.

Ist dort keine Deckung vorhanden, kann es zu einer Sollstellung kommen. Wer thesaurierende Fonds hält, sollte zu Jahresbeginn deshalb einen kleinen Betrag auf dem Verrechnungskonto belassen. Der Vorgang ist in den Vertragsbedingungen geregelt, überrascht aber regelmäßig.

Der Freistellungsauftrag

Kapitalerträge bleiben bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, wenn bei der Bank ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist. Er wirkt bei Ausschüttungen ebenso wie bei der Vorabpauschale. Ohne Auftrag wird abgeführt, und die Rückholung ist nur über die Steuererklärung möglich.

Wer Depots und Konten bei mehreren Instituten führt, verteilt den Betrag auf die einzelnen Häuser. Die Summe aller erteilten Aufträge darf den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten, und eine Anpassung während des Jahres ist bei den meisten Banken jederzeit möglich.

Welche Variante zu welchem Ziel passt

In der Ansparphase

Wer über Jahrzehnte Vermögen aufbaut und keine laufenden Auszahlungen benötigt, fährt mit der thesaurierenden Variante meist einfacher. Die Wiederanlage geschieht automatisch, vollständig und ohne zusätzliche Kosten.

Der Effekt ist weniger dramatisch als häufig dargestellt, weil die Vorabpauschale die steuerliche Differenz weitgehend eingeebnet hat. Es bleibt jedoch ein Vorteil an Bequemlichkeit, und Bequemlichkeit ist bei langfristigen Vorhaben ein unterschätzter Faktor.

In der Entnahmephase

Wer aus dem Vermögen laufende Zahlungen erhalten möchte, etwa im Ruhestand, kann die ausschüttende Variante als planbaren Zufluss nutzen. Zu bedenken bleibt, dass die Höhe der Ausschüttung nicht garantiert ist und sich mit den Erträgen der enthaltenen Unternehmen verändert.

Die Alternative besteht in einem Entnahmeplan, bei dem regelmäßig Anteile veräußert werden. Dieser Weg lässt sich genauer steuern, verlangt aber eine Entscheidung über die Höhe und trifft in schwachen Marktphasen auf gesunkene Kurse.

Der Nutzen des Pauschbetrags

Ein weiteres Argument für Ausschüttungen ist die planvolle Ausnutzung des Sparerpauschbetrags. Wer jedes Jahr Erträge in dieser Höhe realisiert, verschiebt keine steuerliche Belastung in die Zukunft. Bei kleinen Depots ist dieser Effekt allerdings gering.

Dasselbe Ziel lässt sich bei thesaurierenden Fonds durch den gezielten Verkauf kleiner Anteilsmengen erreichen. Der Aufwand ist höher, das Ergebnis aber vergleichbar, sodass die Wahl der Variante auch hier eine Frage der Bequemlichkeit bleibt.

  • Ansparphase: thesaurierend meist einfacher
  • Entnahmephase: ausschüttend planbarer
  • Verrechnungskonto zu Jahresbeginn gedeckt halten

Wichtiger als die Wahl zwischen beiden Varianten bleibt am Ende die zugrunde liegende Anlage. Ein breit gestreuter, kostengünstiger Fonds bleibt in beiden Ausführungen dasselbe Produkt, und daran ändert der Umgang mit den Erträgen nichts.

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Mark