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Kreditkartenvertrag automatisch verlängert: Kündigungsfristen

Viele Kreditkarten laufen weiter, ohne dass Verbraucher es bewusst merken. Wer Fristen kennt, kann unnötige Kosten vermeiden und rechtzeitig reagieren.

Kreditkarte

Für viele Menschen ist eine Kreditkarte längst ein selbstverständlicher Begleiter im Alltag. Man bezahlt damit online, nimmt sie mit in den Urlaub oder hält sie als Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben bereit. Häufig wird der Vertrag ein einziges Mal abgeschlossen und danach kaum noch beachtet. Genau hierin steckt eine Gefahr, denn zahlreiche Kreditkartenverträge verlängern sich von allein.

Sobald unvermittelt eine neue Jahresgebühr abgebucht wird oder ein Schreiben zur nächsten Vertragslaufzeit ins Haus flattert, taucht bei vielen dieselbe Frage auf. Hat sich der Vertrag automatisch verlängert und welche Kündigungsfristen sind jetzt überhaupt maßgeblich? Wer sich rechtzeitig kundig macht, kann klügere Entscheidungen treffen und behält seinen Handlungsspielraum.

Wann sich ein Kreditkartenvertrag automatisch verlängert

In Deutschland ist die automatische Verlängerung von Kreditkartenverträgen gang und gäbe. Sie ist rechtlich erlaubt, sofern gewisse Vorgaben beachtet werden. Ausschlaggebend ist, was im Vertrag festgehalten wurde und wie nachvollziehbar diese Regelung formuliert ist.

Typische Laufzeiten bei Kreditkarten

Zahlreiche Kreditkartenverträge werden über einen festgelegten Zeitraum geschlossen. Oftmals umfasst die erste Laufzeit zwölf Monate. Ist dieser Zeitraum verstrichen, endet der Vertrag nicht von selbst, sondern verlängert sich um eine weitere Periode.

In der Praxis findet man folgende Modelle:

  • Verlängerung um ein weiteres Jahr
  • Verlängerung auf unbestimmte Zeit
  • Umwandlung in einen monatlich kündbaren Vertrag

Welche dieser Varianten zur Anwendung kommt, ist im Kartenvertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

Warum Verbraucher die Verlängerung oft übersehen

Ein verbreiteter Grund für böse Überraschungen ist die mangelnde Aufmerksamkeit im Alltag. Kreditkarten werden meist bloß benutzt, nicht aber aktiv verwaltet. Hinweise zur Verlängerung verschwinden im E-Mail-Postfach oder gelten als nebensächlich.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Anbieter zwar informieren, jedoch nicht ausdrücklich betonen, dass ohne eine Kündigung eine neue Laufzeit anläuft. Die Verlängerung geschieht dann automatisch und in rechtlich einwandfreier Form.

Gesetzliche Vorgaben zur Vertragsverlängerung

Seit einer Gesetzesänderung ist es nicht mehr erlaubt, dass sich Verbraucherverträge nach der ersten Laufzeit stillschweigend um lange Zeiträume verlängern. Nach dem Ende der Mindestlaufzeit muss in aller Regel eine Kündigung mit kurzer Frist möglich sein.

Bei Kreditkarten heißt das häufig:

  • Nach dem ersten Jahr monatliche Kündbarkeit
  • Keine mehrjährige automatische Bindung
  • Klare Informationen zu Fristen und Laufzeiten

Bei älteren Verträgen können allerdings noch abweichende Regelungen gelten, sofern sie vor der Gesetzesänderung geschlossen wurden.

Rolle der Jahresgebühr

Vielen fällt die automatische Verlängerung erst dann auf, wenn die Jahresgebühr ein weiteres Mal abgebucht wird. Vor allem bei selten genutzten Karten wirkt diese Belastung überflüssig.

Insbesondere kostenpflichtige Premiumkarten verlängern sich oft von selbst, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Daraus können Ausgaben entstehen, die sich eigentlich vermeiden ließen.

Welche Kündigungsfristen bei Kreditkarten gelten

Soll ein Kreditkartenvertrag nicht weiterlaufen, ist die Kündigungsfrist der ausschlaggebende Punkt. Sie bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt die Kündigung beim Anbieter vorliegen muss, damit eine Verlängerung ausbleibt.

Fristen vor Ablauf der Erstlaufzeit

Während der ersten Vertragslaufzeit gelten oftmals feste Kündigungsfristen. Sie bewegen sich häufig zwischen vier Wochen und drei Monaten vor dem Vertragsende.

Wer diese Frist versäumt, gleitet automatisch in die Verlängerung. Daher ist es entscheidend, den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu kennen und sich frühzeitig schlauzumachen.

Typische Fristen sind:

  • Kündigung bis 1 Monat vor Ablauf
  • Kündigung bis 6 Wochen vor Ablauf
  • Kündigung bis 3 Monate vor Ablauf

Die exakte Frist ist im Vertrag vermerkt und kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Kündigung nach automatischer Verlängerung

Wurde der Vertrag bereits verlängert, kommen meist andere Regeln zum Tragen. Viele Kreditkartenverträge lassen sich dann monatlich kündigen. Das heißt, eine Kündigung ist jederzeit möglich, wird aber erst zum Ende des laufenden Monats oder Abrechnungszeitraums wirksam.

In dieser Phase können zwar noch weitere Gebühren entstehen, doch eine langfristige Bindung besteht in der Regel nicht mehr.

Form der Kündigung

Die meisten Anbieter lassen heutzutage unterschiedliche Kündigungswege zu. Dennoch ist Vorsicht angebracht, denn nicht jede Form ist in jedem Fall wirksam.

Üblich sind:

  • Kündigung per Brief
  • Kündigung über das Online-Kundenkonto
  • Kündigung per E-Mail

Ein bloßer Telefonanruf genügt vielfach nicht. Wesentlich ist, dass sich die Kündigung belegen lässt und eine Bestätigung erfolgt.

Zeitpunkt der Kündigung und Abrechnung

Selbst nach einer Kündigung bleibt die Kreditkarte oft bis zum Ablauf der Abrechnungsperiode nutzbar. Umsätze, die bis dahin entstehen, sind ganz regulär zu begleichen.

Offene Beträge fließen in der Schlussabrechnung zusammen. Erst danach ist der Vertrag vollständig beendet.

Auswirkungen auf Zusatzleistungen

Mit der Kündigung enden zugleich sämtliche Zusatzleistungen, die mit der Kreditkarte verknüpft sind. Dazu zählen Versicherungen, Bonusprogramme oder Rabattsysteme.

Wer derartige Leistungen in Anspruch nimmt, sollte überdenken, ob sie tatsächlich noch gebraucht werden oder ob eine andere Karte vergleichbare Vorzüge bietet.

Was bei mehreren Karten zu beachten ist

Manche Verbraucher halten mehrere Kreditkarten beim selben Anbieter. Eine Kündigung bezieht sich üblicherweise nur auf die ausdrücklich benannte Karte und erfasst nicht automatisch alle Verträge.

Aus diesem Grund sollte in der Kündigung eindeutig vermerkt werden:

  • Kartennummer oder Vertragsnummer
  • Art der Kreditkarte
  • gewünschter Kündigungstermin

Dadurch lassen sich Missverständnisse von vornherein ausschließen.

Kündigungsfrist verpasst – was dann?

Wurde die Kündigungsfrist vor der automatischen Verlängerung versäumt, ist das zwar ärgerlich, aber meist kein bleibendes Problem. In vielen Fällen kann der Vertrag nach der Verlängerung mit kurzer Frist beendet werden.

Eine sofortige Beendigung ohne weitere Kosten ist allerdings nur selten machbar. Die nächste Gebühr oder ein zusätzlicher Abrechnungszeitraum muss oftmals noch hingenommen werden.

Bedeutung regelmäßiger Vertragsprüfung

Der wirksamste Schutz vor ungewollten Verlängerungen ist eine regelmäßige Durchsicht der laufenden Verträge. Das betrifft nicht nur Kreditkarten, sondern sämtliche wiederkehrenden Finanzprodukte.

Hilfreich ist:

  • Vertragsdaten zu notieren
  • Erinnerungen im Kalender zu setzen
  • Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen

So behalten Verbraucher die Zügel in der Hand und ersparen sich unnötige Ausgaben.

Kreditkarte behalten oder kündigen

Nicht jede automatische Verlängerung ist von Nachteil. Wird die Kreditkarte regelmäßig eingesetzt und erfüllt sie ihren Zweck, kann es durchaus sinnvoll sein, sie weiterzuführen.

Wer die Karte hingegen kaum verwendet oder günstigere Alternativen entdeckt, sollte die Kündigungsfristen ernst nehmen und beizeiten aktiv werden. Eine bewusste Entscheidung ist allemal besser als eine stille Verlängerung im Verborgenen.

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Mark