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Krypto-Gewinne unter der Freigrenze: Was gilt dann?

Kleine Gewinne aus Kryptowährungen werfen viele steuerliche Fragen auf, besonders wenn sie unterhalb der gesetzlichen Freigrenze liegen.

Krypto

Kryptowährungen sind schon lange dem Nischendasein entwachsen. In den letzten Jahren haben viele Menschen erste Berührungen mit Bitcoin, Ethereum oder anderen digitalen Assets gehabt. Häufig stehen dabei keine großen Summen im Vordergrund, sondern eher kleinere Beträge, die zum Ausprobieren angelegt oder kurzfristig gehandelt werden.

Besonders bei derart überschaubaren Gewinnen taucht die Frage auf, welche steuerlichen Vorschriften greifen. Viele Anleger wissen nicht genau, ob eine Meldung erforderlich ist oder ob kleine Gewinne von vornherein steuerfrei bleiben. Wie die Antwort ausfällt, richtet sich nach mehreren Faktoren, die nicht immer sofort durchschaubar sind.

Wann Krypto-Gewinne unter der Freigrenze bleiben

Was die Freigrenze überhaupt bedeutet

Hierzulande werden Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Grundsatz als private Veräußerungsgeschäfte eingestuft. Für solche Einkünfte gibt es eine sogenannte Freigrenze.

Aktuell beträgt diese Freigrenze 600 Euro pro Kalenderjahr. Maßgeblich ist dabei der gesamte Gewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften, worunter auch der Handel mit Kryptowährungen fällt.

Steuerfreiheit bei Gewinnen unter 600 Euro

Liegt der Gesamtgewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres unterhalb der Freigrenze, wird dafür keine Einkommensteuer fällig. Vorausgesetzt wird dabei, dass:

  • die Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft wurden
  • es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt
  • keine anderen privaten Veräußerungsgewinne hinzukommen, die den Betrag erhöhen

Unter diesen Umständen bleibt der Gewinn steuerfrei.

Warum die Grenze genau eingehalten werden muss

Von Bedeutung ist, dass es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Das heißt, sobald die Grenze überschritten wird, unterliegt der komplette Gewinn der Steuer.

Das zieht praktische Konsequenzen nach sich:

  • Bei 590 Euro Gewinn fällt keine Steuer an
  • Bei 610 Euro Gewinn wird der komplette Betrag versteuert

Gerade wegen dieser Regelung ist es entscheidend, die eigenen Gewinne stets im Blick zu behalten.

Die Rolle der Haltedauer

Neben der Freigrenze greift eine weitere zentrale Regel: Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, erzielt beim Verkauf einen grundsätzlich steuerfreien Gewinn.

Davon sind alle gängigen Kryptowährungen erfasst. In diesem Fall ist die Höhe des Gewinns nicht mehr von Belang, solange die einjährige Haltedauer eingehalten wird.

Auch kleine Einzelgewinne zählen mit

Viele Anleger machen sich nicht klar, wie rasch sich kleine Gewinne aufaddieren können. Mehrere kleine Verkäufe im Verlauf eines Jahres können in der Summe die Freigrenze übersteigen.

Daher empfiehlt es sich:

  • jede Transaktion zu dokumentieren
  • Kauf- und Verkaufsdaten festzuhalten
  • den Jahresgewinn regelmäßig zu prüfen

Auf diese Weise lassen sich ungewollte Steuerfolgen umgehen.

Was Anleger trotz niedriger Gewinne beachten sollten

Muss man Gewinne unter der Freigrenze angeben

Im Grundsatz müssen steuerfreie Gewinne nicht zwangsläufig in der Steuererklärung aufgeführt werden. Trotzdem kann es ratsam sein, sie zu dokumentieren oder freiwillig anzugeben.

Das trifft vor allem dann zu, wenn:

  • viele Transaktionen durchgeführt wurden
  • unterschiedliche Kryptowährungen gehandelt wurden
  • später höhere Gewinne zu erwarten sind

Eine ordentliche Dokumentation sorgt für Klarheit und Sicherheit.

Unterschied zwischen Gewinn und Umsatz

Die Freigrenze knüpft allein an den Gewinn an, nicht an den gesamten Verkaufswert. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Ein Beispiel dazu:

  • Kauf einer Kryptowährung für 2.000 Euro
  • Verkauf für 2.400 Euro
  • Gewinn: 400 Euro

Auch wenn der Verkaufswert hoch ausfällt, bleibt der Gewinn unter der Freigrenze.

Nicht alle Krypto-Erträge fallen unter dieselben Regeln

Nicht jede Einnahme im Umfeld von Kryptowährungen gilt als privates Veräußerungsgeschäft. Für andere Ertragsformen gelten zum Teil abweichende steuerliche Vorschriften.

Darunter fallen:

  • Staking-Erträge
  • Lending-Zinsen
  • Mining-Einnahmen
  • Airdrops

Solche Einkünfte können als sonstige Einkünfte zählen und werden nicht ohne Weiteres von der Freigrenze erfasst.

Typische Fehler bei kleinen Krypto-Gewinnen

Ein verbreiteter Irrtum ist die Vorstellung, kleine Beträge seien ohnehin unbedeutend. Schwierig werden kann das, wenn:

  • verschiedene Einkunftsarten vermischt werden
  • Gewinne aus mehreren Jahren nicht getrennt betrachtet werden
  • keine Unterlagen vorhanden sind

Ein fehlender Überblick kann im Zweifelsfall Rückfragen des Finanzamts nach sich ziehen.

Warum Planung auch bei kleinen Beträgen sinnvoll ist

Selbst bei überschaubaren Investitionen zahlt sich ein einfacher Plan aus. Dazu zählt:

  • das Einhalten der einjährigen Haltedauer
  • das Verteilen von Verkäufen auf verschiedene Jahre
  • das Trennen von Handels- und Haltepositionen
  • das frühzeitige Erfassen aller Transaktionen

Damit bleiben Krypto-Gewinne auch auf lange Sicht überschaubar und rechtssicher.

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Mark